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Rheinische Post: Scheiden tut weh

Archivmeldung vom 16.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Binsenweisheit, dass man jeden Euro nur einmal ausgeben kann, bekommt beim Scheidungsrecht eine brutale Anschaulichkeit: Wenn ein Paar sich trennt, reicht das Geld oft genug für keinen der Beteiligten.

Weder für den alten Partner noch für den neuen und schon gar nicht für die Kinder. Beim Unterhaltsrecht geht es nämlich in der Regel buchstäblich um Mangelverwaltung, und da fühlen sich zwangsweise viele zu kurz gekommen. Im Scheidungsfall, der oft ohnehin tiefe Bitterkeit bei den Betroffenen zurücklässt, kommt in vielen Fällen handfeste Geldnot hinzu.
Die große Koalition macht jetzt mit der Reform des Unterhaltsrechts das einzig Sinnvolle: Sie blickt zunächst auf diejenigen, die auf keinen Fall zu kurz kommen dürfen die Kinder. Dass über eine Million Kinder in Deutschland von Sozialhilfe leben, ist ein Skandal erster Güte. Diese Zahl zeigt vielleicht am deutlichsten, dass Deutschland kein kinderfreundliches Land ist. Wenn SPD und Union mit der Reform zunächst den Kindern zu ihrem Recht verhelfen wollen, ist das richtig. Die notwendige Folge: Für alle anderen auch für die geschiedene Ehefrau bleibt mit diesem klaren Schwerpunkt oft weniger vom ohnehin kleinen Kuchen übrig. Das ist bitter.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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