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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Archivmeldung vom 09.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Netzwerkdurchsetzungsgesetz - ein Wortungetüm. Und ein weiterer Beleg dafür, dass die Bundesregierung sich schwertut, Gesetze zu verabschieden, die sich in der digitalen Realität behaupten können. Der Versuch, die fragwürdige Bekämpfung von Hasskommentaren im Netz auf international tätige Firmen abzuwälzen, war von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das Gesetz lädt geradezu dazu ein, Menschen mit anderer Meinung zu denunzieren und darauf zu bauen, dass die überforderten Prüfer im Zweifel löschen, bevor sie ein Millionenbußgeld für ihr Unternehmen riskieren.

Wir leben in einem kaum noch existierenden Rechtsstaat mit überforderten Richtern, Gerichten und Polizei. Statt die Firmen in die Pflicht zu nehmen, sollte Heiko Maas lieber Staatsanwaltschaft und Polizei so ausstatten, dass sie zeitnah entscheiden können, ob ein angezeigter Inhalt »offensichtlich« - oder auch weniger offensichtlich- rechtswidrig ist, gelöscht und eine Strafverfolgung eingeleitet werden muss. Falschanzeigen gegenüber den Behörden würden auch ganz anders bewertet werden. Aber natürlich ist es billiger, neue Gesetze zu machen, statt die bestehenden mit den Mitteln des Rechtsstaats durchzusetzen.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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