„Eklatant verfassungswidrig“
Archivmeldung vom 07.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie erste Juristin im Land zieht wegen der Grundrechtseinschänkungen durch die Corona-Maßnahmen vor das Bundesverfassungsgericht — weitere werden folgen. Mit einer Verfassungsklage will die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner gegen die offiziellen Maßnahmen vorgehen, die das öffentliche Leben beschränken. Diese verletzen laut der Anwältin massiv die Grundrechte der Bundesbürger, weshalb sie bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen will.
Bahner: „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant Verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“
Das hat die Rechtsanwältin Beate Bahner am Freitag erklärt. Die Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg hat deshalb nach eigenen Angaben eine Normenkontrollklage gegen die CoronaVerordnung von Baden-Württemberg angekündigt. Sie wolle notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen.
Bahner sieht alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer als verfassungswidrig an, wie sie in einer Pressemitteilung erklärt: „Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.“
Risikogruppen besser schützen
Die Infektion durch das neue Virus Sars-Cov 2 und die von ihm laut Weltgesundheitsorganisation WHO ausgelöste Krankheit Covid-19 stellen laut Bahner „keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit“ dar. Das werde durch die vorliegenden Zahlen und Statistiken belegt. Diese würden zeigen, „dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 Prozent der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist)“.
Die Fachwältin hebt hervor, das stattdessen die Risikogruppen wie Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 Prozent der Bevölkerung) beachtet werden müssten: „Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie.“
Bahner fordert außerdem…weiterlesen hier:
Quelle: KenFM von Tilo Gräser