Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zur Sterbehilfe:
Archivmeldung vom 01.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGeht es dem ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch bei seinem Engagement für die aktive Sterbehilfe wirklich um die Menschenwürde? Geht es ihm darum, eigenverantwortlich über das eigene Sterben zu entscheiden?
Die Antwort lautet: nein! Auf einer bizarren Pressekonferenz schildert Kusch zwei Stunden lang den von ihm begleiteten Freitod einer 79-jährigen Frau - nur zwei Tage nach ihrem Ableben. Kusch sagt, es sei unwürdig, besonders hilfsbedürftige Menschen zum Sterben in die Schweiz zu schicken. Doch die 79-jährige Würzburgerin war keineswegs todkrank. Sie hätte noch viele Jahre ein erfülltes Leben haben können. Dem Ex-Senator ist es offenbar nie in den Sinn gekommen, dass der Frau auch anderweitig hätte geholfen werden können. Menschlich wäre es gewesen, der 79-Jährigen die Angst vor dem Leben in einem Pflegeheim zu nehmen und sie auf diesem Weg zu begleiten. Kusch hat die Verzweiflung der Frau ausgenutzt. Er hat ihren Freitod medial inszeniert. Was berechtigt ihn dazu, sich zum Herrn über Leben und Tod aufzuschwingen? Eugen Brysch, Geschäftsführer der Deutschen Hospizstiftung hat Recht, wenn er sagt: »In unserer Verfassung gibt es ein Recht auf Leben und ein Recht auf Sterben. Es gibt aber kein Recht auf Töten.« Was Kusch getan hat, ist keine Menschenliebe, sondern eine Straftat. Der Mann ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Quelle: Westfalen-Blatt