Neues Deutschland: zum Abstimmungsverhalten der FDP im Bundesrat
Archivmeldung vom 11.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWenn es einen Sieger gibt nach den gestrigen Entscheidungen des Bundesrates gegen den Terrorismus, dann ist es der Terrorismus. Die Destabilisierung des Systems habe er im Sinn, heißt es seit Jahren, die Erschütterung des Rechtsstaats. Da hätte sich Osama Bin Laden noch so anstrengen können - erfolgreicher als der deutsche Gesetzgeber hätte er auch nicht sägen können an den Grundfesten der Demokratie.
Unter Strafe gestellt ist mit dem Anti-Terror-Gesetz jetzt nicht etwa nur das Training von Anschlägen gegen den Staat, sondern schon das Vorhaben. Wie dieses zu ermitteln ist, das liegt auf der Hand. Mit letzter Gewissheit nämlich überhaupt nicht. Immer aber mit Methoden, deren gesetzliche Rechtfertigung vor Jahren ebenfalls noch nicht vorstellbar gewesen wäre. Präventives Abhören von Gesprächen oder das geheimdienstliche Eindringen in private Computer. Die Strafe ist nun vor die strafbare Handlung gestellt. Die nächste logische Eskalationsvorstufe wäre der gewalttätige Gedanke. Gibt es auch da eine Mittäterschaft? In jedem Fall: Wer hier am Gesetzeswerk war, ist nicht unschuldig! Mehr als Mitwisserin beim Schleifen rechtsstaatlicher Normen ist seit gestern auch die FDP. Ausgerechnet von ihr hing es dank der Regierungsbeteiligung in Baden-Württemberg ab, ob das Gesetz die Länderkammer passieren würde. Ausgerechnet ihr, der Lordsiegelbewahrerin bürgerlicher Grundrechte, kommt das Verdienst zu, das Gesetz ermöglicht zu haben, das die Liberalen im Bundestag noch abgelehnt hatten. Eine wichtige Lektion für den Wähler. Denn schließlich: Nach Logik des Gesetzes selbst darf man nun unlautere Absicht auch für künftige Entscheidungen unterstellen. Und entsprechend bestrafen.
Quelle: Neues Deutschland