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So geht direkte Demokratie: Die 316. Volksabstimmung in der Schweiz steht kurz bevor

Archivmeldung vom 07.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Jörn Jürschik schrieb den folgenden Kommentar: "Das Modell von direkter Demokratie erfüllen die Schweizer am 13. Juni mit Leben. Sie stimmen über fünf Vorlagen ab. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfS Bern sprechen sie sich in allen Fragen für ein Ja aus, während der Bundesrat – die Regierung der Schweiz – und das Parlament bei zwei Vorlagen ein Nein empfehlen. In der Vergangenheit haben Volksabstimmungen immer wieder Regierungsprojekte gestoppt oder neue Projekte initiiert."

Jürschik weiter: "Im Revolutionsjahr 1848 fand die erste Volksabstimmung in der Schweiz statt. Anfang Juni votierten die Bürger – das waren die stimmberechtigten Männer – für eine "Totalrevision" im Land. Diese wurde im September durchgeführt, indem Daten über Einwohner, Verwaltungseinheiten und wirtschaftliche Unternehmungen erhoben wurden. Die Revision diente der Einrichtung des Bundesstaates, die im selben Jahr erfolgte.

Diese Abstimmung konnte noch nicht einheitlich organisiert werden. Sie fand in 14 Kantonen und in zwei Halbkantonen statt. (Heute gibt es 26 Kantone.) In weiteren Regionen stimmten Räte und andere Gremien anstelle der Bevölkerung. Für die Totalrevision sprachen sich 145.000 Schweizer aus, 54.000 waren dagegen.

Im Revolutionsjahr 1848 fand die erste Volksabstimmung in der Schweiz statt. Anfang Juni votierten die Bürger – das waren die stimmberechtigten Männer – für eine "Totalrevision" im Land. Diese wurde im September durchgeführt, indem Daten über Einwohner, Verwaltungseinheiten und wirtschaftliche Unternehmungen erhoben wurden. Die Revision diente der Einrichtung des Bundesstaates, die im selben Jahr erfolgte.

Diese Abstimmung konnte noch nicht einheitlich organisiert werden. Sie fand in 14 Kantonen und in zwei Halbkantonen statt. (Heute gibt es 26 Kantone.) In weiteren Regionen stimmten Räte und andere Gremien anstelle der Bevölkerung. Für die Totalrevision sprachen sich 145.000 Schweizer aus, 54.000 waren dagegen.

Im Revolutionsjahr 1848 fand die erste Volksabstimmung in der Schweiz statt. Anfang Juni votierten die Bürger – das waren die stimmberechtigten Männer – für eine "Totalrevision" im Land. Diese wurde im September durchgeführt, indem Daten über Einwohner, Verwaltungseinheiten und wirtschaftliche Unternehmungen erhoben wurden. Die Revision diente der Einrichtung des Bundesstaates, die im selben Jahr erfolgte.

Diese Abstimmung konnte noch nicht einheitlich organisiert werden. Sie fand in 14 Kantonen und in zwei Halbkantonen statt. (Heute gibt es 26 Kantone.) In weiteren Regionen stimmten Räte und andere Gremien anstelle der Bevölkerung. Für die Totalrevision sprachen sich 145.000 Schweizer aus, 54.000 waren dagegen.

Im Revolutionsjahr 1848 fand die erste Volksabstimmung in der Schweiz statt. Anfang Juni votierten die Bürger – das waren die stimmberechtigten Männer – für eine "Totalrevision" im Land. Diese wurde im September durchgeführt, indem Daten über Einwohner, Verwaltungseinheiten und wirtschaftliche Unternehmungen erhoben wurden. Die Revision diente der Einrichtung des Bundesstaates, die im selben Jahr erfolgte.

Diese Abstimmung konnte noch nicht einheitlich organisiert werden. Sie fand in 14 Kantonen und in zwei Halbkantonen statt. (Heute gibt es 26 Kantone.) In weiteren Regionen stimmten Räte und andere Gremien anstelle der Bevölkerung. Für die Totalrevision sprachen sich 145.000 Schweizer aus, 54.000 waren dagegen.

Dieses Gesetz ermöglicht die Verordnungen zur Bewältigung der Folgen von Corona. Erlassen wurde es im September 2020, im Nationalrat mit 153 zu 36 Stimmen, im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen. Es erlaubt, Hunderttausende Menschen und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Das Referendum richtet sich dagegen. Nach Ansicht der Kritiker ist das Gesetz zu schnell und am Volk vorbei beschlossen worden. Es enthalte schädliche Maßnahmen wie die Subventionierung von Medien. Den Geschädigten der Pandemie könne anders geholfen werden.

In der vierten Vorlage geht es wiederum gegen ein Bundesgesetz – das über die Verminderung von Treibhausgasemissionen. Auch die Schweiz will das Klima per Gesetz schützen, auch die Schweiz legt zunächst eine Reduktion bis zum Jahr 2030 fest. Die Emissionen sollen auf die Hälfte im Vergleich zu 1990 sinken.

Die Gegner des Gesetzes haben sich zu der Abstimmungsinitiative zusammengeschlossen. Es gibt ein "Wirtschaftskomitee" und ein "Komitee für eine soziale und radikale Klimapolitik". Für das erste Komitee geht das Gesetz zu weit, für das zweite geht das Gesetz nicht weit genug. Das Wirtschaftskomitee macht Rechnungen zu der Kohlendioxidabgabe auf, die vor allem mittlere und geringe Einkommen belaste. Und die radikalen Klimaschützer machen mobil gegen "klimazerstörerische Strukturen", gegen einen "grünen Kapitalismus".

Regierung und Parlament verweisen in ihrer Empfehlung für das Gesetz darauf, dass die Abgabe für Kohlendioxid von bewährten Maßnahmen begleitet ist. Beispielsweise bezahlt sie jeder Flugreisende, und jeder Bürger, der nicht öfter als zwei Mal im Jahr ins Ausland fliegt, erhalte dabei Geld zurück.

Die letzte Vorlage betrifft das Gesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie das Gesetz annehmen? Die Politik empfiehlt ein Ja. Bei der Verabschiedung im September 2020 war es im Nationalrat mit 112 gegen 84 Stimmen angenommen worden, im Ständerat mit 33 gegen 11 Stimmen.

Wieder teilen sich die Kritiker in zwei Komitees auf. Das erste sagt "Nein zu Präventivstrafen". Es will eine effiziente Terrorismusbekämpfung, lehnt jedoch eine "schwammige Definition" von Terrorismus ab. Das Gesetz sei "der Schweiz unwürdig". Das Komitee für Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit dagegen schätzt ein, das Gesetz produziere Radikalisierung und Extremismus. "Der gute Ruf der humanitären Schweiz wäre dahin."

Die Abstimmung am 13. Juni fordert eines von allen Teilnehmern – dass sie sich informieren und eine Meinung bilden. Die setzen sie um. Anders als bei Wahlen nehmen sie keine Rücksicht auf Bindungen an Parteien oder Personen. Es wäre abwegig, die eigene Entscheidung nach dem traditionellen Wahlverhalten zu formen oder gar aus taktischen Gründen zu treffen. Wer das Anliegen einer Initiative teilt und die kritischen Argumente für richtig hält, stimmt für diese Initiative. So einfach ist direkte Demokratie.

Quelle: RT DE von Jörn Jürschik

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