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Lausitzer Rundschau: Große Koalition einigt sich auf Erbschaftsteuerreform

Archivmeldung vom 08.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Erbschaftsteuer gibt es zwei Denkschulen. Das vererbte Vermögen sei schon einmal besteuert worden und müsse daher steuerfrei bleiben, lautet die eine. Diese Ansicht hat eine gewisse Logik.

Genauso logisch aber ist die Auffassung, dass das ererbte Vermögen für den Erben leistungslos erzieltes Einkommen ist und deshalb besteuert werden darf. So wie die Schenkung. Die Debatte um die Erbschaftsteuerreform wurde sehr emotional geführt. Dass eine Witwe ihr Haus verkaufen und ein Firmenerbe Mitarbeiter entlassen müsse, nur um das Finanzamt zu bedienen, dieses Argument benutzte vor allem die CSU in der Debatte und als Wahlkampfinstrument. Sie hätte die Steuer am liebsten ganz abgeschafft. Aber bei insgesamt zwei Billionen Euro, die in den nächsten zehn Jahren in Deutschland zur Vererbung anstehen, bedeutet ein Verzicht auf die Erbschaftsteuer, dass die ungleiche Verteilung von Reichtümern immer weiter zunimmt. Nicht wenige Kinder aus wohlhabenden Familien, die ohnehin einen Startvorteil haben, gehen mit mehreren Eigentumswohnungen und einem Aktiendepot ins Leben. Dass das Vermögen Verstorbener wenigstens zu einem Teil dazu benutzt werden müsse, um der nachwachsenden Generation bessere Chancen zu geben, etwa für Bildung, ist eine Philosophie, die zum Beispiel in den USA zu einer sehr hohen Erbschaftsteuer geführt hat. Aber die SPD, die wohl für höhere Steuersätze gewesen wäre, hat sich gescheut, die überfällige Debatte um die Chancengerechtigkeit in Deutschland an dieser Stelle zu führen. So ist ein Reförmchen herausgekommen, bei dem man nur versuchte, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Das Aufkommen bleibt gleich - und zwar niedrig. In sich ist das Konzept aber weitgehend schlüssig. Die Freigrenzen und die Regelungen für das selbst genutzte Wohneigentum sind so, dass es keine Härtefälle geben kann. Und auch Firmenerben müssen, wenn sie den Betrieb weiterführen, das Finanzamt nicht mehr fürchten. Ein Makel haftet dem Kompromiss, neben dem grundsätzlichen Einwand, dennoch an: Gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner werden wie Witwen und Witwer bei selbst genutzten Immobilien von der Steuer befreit. Nichteheliche Lebenspartner aber müssen den höchsten Steuersatz zahlen als wären sie entfernte Verwandte. Das ist angesichts der heutigen Wirklichkeit lebensfremd und daher falsch.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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