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Rheinische Post: Die Rückkehr des Arbeitszimmers

Archivmeldung vom 30.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit seinem Arbeitszimmer-Urteil stellt das Verfassungsgericht der Steuerpolitik der früheren großen Koalition erneut ein miserables Zeugnis aus. Schon deren Neuregelung der Pendlerpauschale hatten die Richter als verfassungswidrig verurteilt. Gleiches stellen sie nun für die Einschränkung der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern fest.

Der Tenor beider Urteile ist gleich: Der Staat darf nicht willkürlich steuerpolitische Grundprinzipien außer Kraft setzen, nur weil er klamm ist und Geld braucht. Ein Prinzip des Steuerrechts ist das Nettoprinzip. Danach muss ein Arbeitnehmer alle Aufwendungen von der Einkommen-Steuer absetzen können, die er braucht, um sein Einkommen zu erzielen. Und wenn ein Lehrer oder Außendienst-Mitarbeiter zu Hause einen Schreibtisch braucht, weil ihm sein Arbeitgeber keinen zur Verfügung stellt, sind das eben zwingenden Aufwendungen. Alle Ungerechtigkeiten konnten die Richter gleichwohl nicht beseitigen. Zwar gilt das Urteil rückwirkend bis zum Jahr 2007 - aber nur für solche Bürger, die Einspruch eingelegt bzw. einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten haben. Wer dagegen auf geltendes Recht vertraut und seinen Bescheid hingenommen hat, ist der Dumme. Ein Staat, der sich nicht an Prinzipien hält, darf sich nicht wundern, wenn seine Bürger zur Prozesshanseln werden.

Quelle: Rheinische Post

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