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Bundesregierung hat den Kompass der Verhältnismäßigkeit in der Krise verloren

Archivmeldung vom 12.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Dagmar Henn schrieb den folgenden Kommentar: " Wolfgang Kubicki stellte eine unschuldige Frage. Eine Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium lässt daraufhin erkennen, dass sie die Regierung als mürrische Gouvernante unbotmäßiger Zöglinge sieht, nicht als ausführendes Organ eines demokratischen Bürgerwillens. Manchmal möchte man Vertretern dieser Regierung einige Stunden lang eine Tonbandschleife vorspielen, mit nur drei Worten: "geeignet, erforderlich, angemessen"."

Henn weiter: "Ich bin mir sicher, Wolfgang Kubicki ging es genauso, als er die neueste Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium las. Er hatte angefragt, welches Kriterium erreicht werden müsse, damit die ungleiche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften in Bezug auf Freiheitsrechte beendet wird.

Geeignet, erforderlich und angemessen sind die drei Grundregeln der Verhältnismäßigkeit, und das wiederum ist der Grundsatz, der jedes staatliche Handeln leiten sollte. Geeignet bedeutet, dass die Maßnahme tatsächlich den angestrebten Zweck erfüllt. Erforderlich heißt, es gibt kein milderes Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, und angemessen heißt, das Verhältnis zwischen Eingriff und Ergebnis stimmt. Diese Grundsätze sollten bei angehenden Juristen eigentlich im ersten Semester öffentliches Recht fest verdrahtet werden, so fest, dass sie selbst nachts um zwei nach ausgiebigem Alkoholkonsum noch fehlerfrei aufgerufen werden können.

Sabine Weiss, parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, ist eigentlich Juristin. Ich betone das, weil ich bei der ersten Lektüre ihrer Antwort auf die eigentlich ganz nüchterne Frage Kubickis dachte, na, das wird irgendeine Medizinerin sein, die von "Verhältnismäßigkeit" noch nie etwas gehört hat. Oder vielleicht eine Bankkauffrau. Weil eine Formulierung wie "wann der Zeitpunkt für schärfere Maßnahmen für Nicht-Geimpfte zu ihrem eigenen Schutz und dem Gemeinschaftsschutz erreicht ist" bei einer Juristin mit einem ganz dumpfen Knall mit dem inneren Mantra des "geeignet, erforderlich, angemessen" kollidieren müsste.

Vielleicht sollten wir uns noch einmal vergegenwärtigen, in welcher Tiefe staatliche Behörden in den letzten eineinhalb Jahren in die simpelsten Rechte eingegriffen haben. Die Ausübung ganzer Berufe wurde untersagt – Physiotherapeuten, Gastwirte, Friseure. Selbst für das private Leben, das normalerweise unantastbar ist, wurden Regeln verhängt, wie viele Menschen sich begegnen dürfen. Der gesamte gesellschaftliche Raum wurde von einem Bereich, in dem man sich nach Möglichkeit und Laune bewegen kann, zu einem Territorium, dessen Nutzung gewährt oder untersagt wird (wobei das Versammlungsrecht bei der Gelegenheit mit entsorgt wurde), nach Maßgabe eines mehr oder weniger glaubwürdigen Gesundheitsschutzes. Und obwohl mehrfach das Gegenteil versprochen wurde, ist kein Ende in Sicht.

"Die Bundesregierung", so schreibt Kubicki, habe "offenbar keine Ahnung (…), wann alle Maßnahmen enden sollen". Noch im März habe Kanzleramtsminister Helge Braun erklärt, mit der Impfmöglichkeit müssten alle Maßnahmen enden.

Tatsächlich hatte Braun sogar erklärt: "Dann können wir zur Normalität in allen Bereichen zurückkehren." Nun ist es August, jeder, der unbedingt geimpft werden wollte, ist geimpft, und es ist keine Rede mehr davon. "Nun gibt es keinen konkreten Zeithorizont mehr", so Kubicki dazu.

Zurück zu unserem alten Mantra "geeignet, erforderlich, angemessen". Wie sehr es im rechtlichen Denken in den Hintergrund getreten ist, zeigt sich an den Demonstrationsverboten für die Corona-Maßnahmengegner. Wegen der statistisch anzunehmenden Anwesenheit von ganzen vier positiv Testbaren die Versammlungsfreiheit für über 20.000 Personen aufzuheben und das als Abwehr einer "Gefahr für Leib und Leben" zu etikettieren, das ist in etwa so verhältnismäßig wie jemanden zu erschießen, damit er keinen Krebs mehr bekommt.

Man muss sich vergegenwärtigen: Gefahr für Leib und Leben ist etwas, das erwachsene Menschen durchaus eingehen dürfen. Ganz legal. Sie dürfen es beispielsweise als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, als Rettungsschwimmer, als Polizisten und Soldaten. Sie dürfen das aber auch privat, als Extremkletterer, als Hobbyflieger oder tagtäglich als Verkehrsteilnehmer. Schwangerschaft und Geburt beispielsweise sind auch Lebensentscheidungen, die ein beträchtliches Risiko für Leib und Leben mit sich bringen können. Weder muss noch darf der Staat erwachsenen Bürgern diese Risiken abnehmen oder sie ihnen untersagen. Selbst der Schutz von Minderjährigen in Gestalt der erforderlichen elterlichen Zustimmung findet seine Grenzen in der Entscheidungskompetenz des Heranwachsenden.

Schon der gesamte Maßnahmenkatalog vor der neuen Erfindung der Menschenkategorie "Ungeimpft" war in Hinsicht auf die Verhältnismäßigkeit immer fragwürdig. Es hätte das Recht der Bewohner von Pflegeheimen sein müssen, selbst zu entscheiden, ob sie die möglicherweise mit Kontakten verbundenen Risiken eingehen wollen oder nicht. Ihnen dieses Recht zu nehmen, ist eine sehr weitgehende Entmündigung, die unter "normalen" Voraussetzungen, vor Corona, so sie von der Leitung eines Pflegeheims verhängt worden wäre, strafbar gewesen wäre.

Die Verhältnismäßigkeit darf nach wie vor nicht einmal diskutiert werden, obwohl sie Dreh- und Angelpunkt der Rechtsstaatlichkeit der Maßnahmen ist. Im Umgang mit den Kindern zeigt sich das besonders deutlich. Da werden kleine Menschen in ihren natürlichsten Lebensäußerungen massiv beschränkt, um ein begrenztes Risiko für andere zu vermindern; sie selbst sind ja, das lässt sich statistisch nicht abstreiten, kaum gefährdet. Die Verhältnismäßigkeit ist auch das Kriterium, das eine genaue Betrachtung der Kollateralschäden erzwingen müsste, denn die Gefahr für Leib und Leben, die von den psychischen Folgen der Maßnahmen ausgeht, ist nicht minder real als die einer Infektion. Dennoch werden all diese Aspekte ausgeblendet. Geeignet, erforderlich, angemessen …

Wäre es tatsächlich das Ziel der Bundesregierung, so viele Einwohner wie möglich zu impfen, dann wäre das mildeste Mittel, dieses Ziel zu erreichen, die Freigabe anderer Impfstoffe. Stünden Sinovac und Sputnik V mit zur Auswahl, würde das sicher die Impfquote noch einmal erhöhen, ohne dass ein einschränkendes staatliches Handeln erforderlich wäre. Das Ziel besteht aber offenkundig darin, so viele Bürger wie möglich mit mRNA-Impfstoff, bevorzugt von Pfizer, zu impfen. Das allerdings ist unter keinen Umständen ein legitimes Ziel, das einschränkende Maßnahmen rechtfertigt.

Schlimmer noch, es liegen längst Daten vor, die belegen, dass die selbst nach Aussage der Staatssekretärin vor allem kursierende Delta-Variante auch vollständig Geimpfte infiziert, dass sie an ihr erkranken und diese auch übertragen können. Vor diesem Hintergrund ist die Strategie, nur Nichtgeimpfte zu testen, absurd, weil sie völlig ungeeignet ist, eine Verbreitung dieser Variante auch nur abzuschwächen. Im Gegenteil, die Vorgehensweise würde dazu führen, dass vor allem Geimpfte an dieser Variante erkranken.

Man hat sich daran gewöhnt, dass die Maßnahmen jeder Logik entbehren. Es haben sich bisher auch kaum Gerichte gefunden, die bereit waren, diese Logik einzufordern. Logik aber ist nur eine andere Gestalt des Kriteriums der Geeignetheit. Geeignet, erforderlich, angemessen.

"Bis auf Weiteres kann auf Testpflichten und bei hohen Inzidenzen auf weitere Verschärfungen für Nicht-Geimpfte nicht verzichtet werden, da sie ein wesentlich höheres Ansteckungsrisiko für sich und andere darstellen," so die Frau Staatssekretärin. Kubicki erwidert darauf: "Wenn – wie es hier in der Antwort heißt – Nicht-Geimpfte 'zu ihrem eigenen Schutz' Maßnahmen unterworfen werden sollen, dann ist dies eine verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbare Übergriffigkeit."

Damit hat er Recht und doch auch nicht. Denn schon die Abschottung der Pflegeheime war eine solche Übergriffigkeit, der Masken-, Test- oder gar Impfzwang für Kinder ist es. Jeder dieser Übergriffe hätte, um rechtsstaatlichen Normen zu genügen, zum Mindesten einer transparenten Begründung bedurft. Dazu hätte gehört, die Ergebnisse der PCR-Tests durch Festlegung einer Zykluszahl aussagekräftiger zu gestalten. Ein möglicher, einfacher und sogar kostenneutraler Schritt, der dennoch nicht geschehen ist.

Der Schwenk hin zu einer Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und Nichtgeimpfte stellt tatsächlich einen Paradigmenwechsel dar, wie Kubicki ihn benennt. Nicht nur, dass ein völlig akzidentelles Ereignis wie eine Infektion mit einem Erreger behandelt wird, als wäre es eine Folge des menschlichen Willens; dieser fiktive Wille wird nun bei den einen (den Nichtgeimpften) mit einer Vorstellung von Schuld verknüpft und behandelt wie ein tatsächliches Vergehen, während es bei den anderen (den Geimpften) erst einmal behandelt wird, als gäbe es das nicht, um dann – das ist bereits heute absehbar – auch für diesen Fall die Schuld den Nichtgeimpften zuzuschreiben. Keinesfalls jedoch einer Regierung, die eine experimentelle Impfung über Monate hinweg als sichere Lösung verkauft und jetzt bereit zu jeder abenteuerlichen Konstruktion ist, um über ihre Verantwortung hinwegzutäuschen, sowie sich das Versprechen als leere Hülle erweist.

Die Unvorhersehbarkeit, das Kafkaeske, das die Maßnahmen erzeugen, stützt sie auf paradoxe Weise. Wenn zuvor simple Handlungen wie die Anzeige einer Geburt sich in einen wochenlangen Hindernislauf verwandeln, so wie andere einfache Handlungen auch, und die Größe des jeweiligen Hindernisses völlig unvorhersehbar ist; wenn zugleich der Alltag mit Dutzenden neuer Regeln durchbrochen wird, die sich ebenfalls beständig ändern, dann werden die Menschen gewaltsam aus ihrem Status als Erwachsene herausgerissen und in den eines hilflosen Kindes zurückversetzt. Nur darum funktioniert der ununterbrochene Angstporno so problemlos; die Schwierigkeiten des Alltags binden so viel Energie, dass zum grundsätzlichen Nachdenken über Zusammenhänge kaum mehr etwas übrig bleibt, und damit die Frage nach der Legitimität, Logik und – man kann dieses Wort nicht oft genug erwähnen – Verhältnismäßigkeit dieses Vorgehens gar nicht erst gestellt werden kann. Weil einer der entscheidenden Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern das Ausmaß der Kontrolle über das eigene Leben ist, erzeugt die erzwungene Verkindlichung genug Furcht, um die hemmungslose Übertreibung der Infektionsrisiken geradezu vernünftig erscheinen zu lassen.

Aber hat das noch irgendwie mit dem Handeln eines demokratischen Rechtsstaates zu tun? Kubicki meint dazu: "Wer den mündigen Bürger nur noch als Risikofaktor sieht, der notfalls zu seinem Glück gezwungen werden muss, kann nicht mehr für sich in Anspruch nehmen, im Interesse des Landes und seiner Bürger zu handeln."

Richtig. Der handelt nur noch, um den eigenen Hals zu retten."

Quelle: RT DE von Dagmar Henn

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