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Neues Deutschland: zum Urteil aus Karlsruhe zur Stärkung der Rechte von Abgeorneten

Archivmeldung vom 31.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nein, ganz so einfach darf es sich die Bundesregierung nicht machen. Die Karlsruher Richter haben der Machtarroganz der Exekutive einen Dämpfer versetzt: Es reicht nicht, auf eine fürs Staatswohl »notwendige Geheimhaltung« zu verweisen, um die Frage von Abgeordneten abzuschmettern, ob sie Objekt geheimdienstlicher Überwachung sind.

Ob Volksvertreter im Visier sind, sollte grundsätzlich schon zu erfahren sein und ansonsten muss wenigstens eine ordentliche Begründung her. Das ist immerhin etwas und gibt den Parlamentariern wieder ein Stück Souveränität zurück, die sie gegenüber der Regierung eigentlich haben (sollten). Im Einzelfall könnte dadurch der Rechtfertigungsdruck steigen. Gleichwohl ändert das Urteil nichts daran: Die Regierung darf auch weiterhin jede Auskunft verweigern. Sie hat nur mehr Arbeit damit. Geheimdiensturteile sind immer eine zweischneidige Sache: Sie reden von Balancen, Ansprüchen und Rechten verschiedener Seiten und erwecken damit den Anschein, als ließe sich die Arbeit von Geheimdiensten rechtsstaatlich und demokratisch binden. Aber weil das nicht geht, ohne dass Geheimdienste aufhören Geheimdienste zu sein, bleibt immer ein letzter Vorbehalt. Sie lassen sich eben nicht wirklich kontrollieren und deshalb gehören sie eigentlich abgeschafft. Kehrt man in die reale Welt zurück, muss man sich fragen: Warum hat das Gericht nicht wenigstens die Bespitzelung von   Abgeordneten ganz verboten?

Quelle: Neues Deutschland

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