Rheinische Post: Reue belohnen
Archivmeldung vom 26.01.2018
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Freigeschaltet durch André OttJährlich werden in Deutschland Hunderttausende zu Straftätern, weil sie sich nach einem vermeintlichen Bagatelldelikt vom Unfallort entfernen, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Denn das erfüllt den Straftatbestand der Fahrerflucht. Und die ist kein Kavaliersdelikt. Ohne Zweifel gehört ein solches Verhalten bestraft. Wer aus Gleichgültigkeit oder Faulheit davonfährt, hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Aber es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob sich ein Unfallverursacher absichtlich entfernt oder ohne Schuldbewusstsein, weil er gar nicht mitbekommen hat, dass er beim Ausparken ein anderes Auto "angeditscht" hat - was häufig vorkommt. Doch in beiden Fällen ist man fahrerflüchtig. Und man wird auch bestraft, wenn man wenig später Reue zeigt und den verursachten Schaden bei der Polizei nachmeldet und ihn begleicht. Letzteres sorgt mit dafür, dass viele sich im Nachhinein erst gar nicht melden. Daher wären Abstufungen im Strafmaß bei Unfällen mit geringfügigen Blechschäden sinnvoll und begrüßenswert.
Quelle: Rheinische Post (ots) von Christian Schwerdtfeger