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Neues Deutschland: Vorgehen gegen G8-Gegner: Demokratie?

Archivmeldung vom 02.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn es darum geht, Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten anzuprangern, ist die offizielle Bundesrepublik meist ganz vorne. Und meistens folgt der Hinweis, dass es so etwas in »unserer Demokratie« nicht gebe. Gibt es aber. Doch die offensichtlichen Verstöße werden ignoriert, geleugnet oder zurechtgelogen - zu oft mit Erfolg. Diesmal jedoch nicht. Wozu deutsche Institutionen nicht fähig oder willens waren, hat nun der Europäische Menschengerichtshof klargestellt: Die Freiheitsentziehung zweier Demonstranten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm war rechtswidrig. Menschenrechtswidrig.

Zwar hatten die Richter in Strasbourg nur über den Fall der beiden Klageführer zu entscheiden. Ein Einzelfall ist das, was den beiden passierte, jedoch keineswegs. Stundenlange Polizeikessel, die Ingewahrsamnahme auf Verdacht, ohne dass eine Straftat vorliegt, oder zuletzt das Festhalten von Hunderten Castorgegnern unter freiem Himmel gehören mittlerweile zum festen und vor allem immer häufiger angewandten Repertoire staatlicher Repression gegen Demonstranten. Menschen, die ihr im Grundgesetz verbrieftes Recht wahrnehmen wollen - wenn sie denn gelassen werden. Proteste sind die Reaktion der Bürger und Bürgerinnen auf aus ihrer Sicht verfehlte, unterlassene oder gescheiterte Politik. Fehlen den Verantwortlichen dann die demokratischen Antworten - die Politik zu ändern wäre eine gute - wird diese Lücke auch in »unserer Demokratie« mit Polizeieinsätzen gestopft. Das ist die falsche Antwort für eine richtige Demokratie.

Quelle: Neues Deutschland (ots)

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