Rheinische Post: Urteil mit Folgen
Archivmeldung vom 23.11.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuf den ersten Blick beseitigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Nach geltendem deutschen Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern, die älter als 52 Jahre sind, befristete Arbeitsverträge anbieten, ohne besondere Gründe für die kurze Laufzeit zu nennen. Bei Jüngeren müssen sie das etwa mit einer instabilen Auftragslage oder der Vertretung von Schwangeren begründen.
Tatsächlich erweisen die Luxemburger Richter den älteren
Beschäftigten einen Bärendienst. Denn um das neue Teilzeitgesetz, das
der Gerichtshof jetzt kippte, ist bereits ein kleiner Arbeitsmarkt
entstanden. Man mag bekritteln, dass Anwaltskanzleien oder
Handwerksbetriebe gezielt Ältere einstellten, um in den Genuss des
vereinfachten Kündigungsrechts zu kommen. Aber sonst wären diese
Beschäftigten arbeitslos geblieben.
Der Ärger um die angebliche Benachteiligung Älterer zeigt, dass
ein gelockerter Kündigungsschutz doch zu Mehreinstellungen führt.
Wenn der Richterspruch jetzt die Gesetzgeber dazu bringt, die
Lockerung auf alle Beschäftigten auszudehnen, wie es die große
Koalition plant, hätte das Urteil doch noch etwas Gutes.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post