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Rheinische Post: Urteil mit Folgen

Archivmeldung vom 23.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf den ersten Blick beseitigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Nach geltendem deutschen Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern, die älter als 52 Jahre sind, befristete Arbeitsverträge anbieten, ohne besondere Gründe für die kurze Laufzeit zu nennen. Bei Jüngeren müssen sie das etwa mit einer instabilen Auftragslage oder der Vertretung von Schwangeren begründen.

Tatsächlich erweisen die Luxemburger Richter den älteren Beschäftigten einen Bärendienst. Denn um das neue Teilzeitgesetz, das der Gerichtshof jetzt kippte, ist bereits ein kleiner Arbeitsmarkt entstanden. Man mag bekritteln, dass Anwaltskanzleien oder Handwerksbetriebe gezielt Ältere einstellten, um in den Genuss des vereinfachten Kündigungsrechts zu kommen. Aber sonst wären diese Beschäftigten arbeitslos geblieben.

Der Ärger um die angebliche Benachteiligung Älterer zeigt, dass ein gelockerter Kündigungsschutz doch zu Mehreinstellungen führt. Wenn der Richterspruch jetzt die Gesetzgeber dazu bringt, die Lockerung auf alle Beschäftigten auszudehnen, wie es die große Koalition plant, hätte das Urteil doch noch etwas Gutes.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post


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