Berliner Zeitung: zum Wulff-Lügner-Beschluss
Archivmeldung vom 28.01.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesrepublik nun erstmals in ihrer Geschichte einen Präsidenten, der ungestraft, mit dem Segen der Justiz als "Lügner" beschimpft werden darf. Die Staatsanwaltschaft stellt fest, diese Äußerung sei keine Verunglimpfung des Präsidenten, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das ist nicht nur beachtlich, sondern dramatisch. Denn Wulff hat damit unwiederbringlich verloren, was im Zeitalter der Duelle die "Satisfaktionsfähigkeit" war. Ein Ehrloser konnte nicht beleidigt werden, also auch nicht im Duell seine Ehre wieder herzustellen versuchen. Duelle werden heutzutage vor Gerichten ausgetragen, aber eben das hat die Justiz dem Lügner Wulff verweigert. Er ist ehrlos. Aber er ist Präsident.
Quelle: Berliner Zeitung (ots)