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Berliner Zeitung: zum Wulff-Lügner-Beschluss

Archivmeldung vom 28.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesrepublik nun erstmals in ihrer Geschichte einen Präsidenten, der ungestraft, mit dem Segen der Justiz als "Lügner" beschimpft werden darf. Die Staatsanwaltschaft stellt fest, diese Äußerung sei keine Verunglimpfung des Präsidenten, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das ist nicht nur beachtlich, sondern dramatisch.  Denn  Wulff hat damit unwiederbringlich verloren, was im Zeitalter der Duelle die "Satisfaktionsfähigkeit" war. Ein Ehrloser  konnte nicht beleidigt werden, also  auch nicht im Duell seine Ehre wieder herzustellen versuchen. Duelle werden heutzutage vor Gerichten ausgetragen, aber eben das hat die Justiz dem Lügner Wulff verweigert. Er ist ehrlos. Aber er ist Präsident.

Quelle: Berliner Zeitung (ots)

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