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Mitteldeutsche Zeitung: zur Snowden-Befragung

Archivmeldung vom 23.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Den vorauseilenden Gehorsam der Ausschussmehrheit gegenüber der Regierung hat der Bundesgerichtshof jetzt mit unmissverständlichen Worten zurückgewiesen. Dem Antrag der beiden Oppositions-Vertreter von Linken und Grünen auf Amtshilfe hat der Ausschuss also zuzustimmen und Amtshilfe bei der Bundesregierung zu beantragen.

Alles spricht dafür, dass die Regierung die Ladung des wichtigsten Zeugen des Untersuchungsausschusses blockieren wird.

Aber nach dem Urteil kann sie der Entscheidung nicht mehr ausweichen: Was hat Vorrang - die Aufklärung über die Überwachung durch die Nachrichtendienste oder der Schutz der Nachrichtendienste vor Aufklärung?

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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