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Lausitzer Rundschau: Ein Urteil, das niemand versteht

Archivmeldung vom 05.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Formal mag dieses Urteil korrekt sein. Verstehen wird jedoch kaum jemand, warum das Landgericht Frankfurt/Main das Land Hessen verpflichtet, dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zu zahlen. Es ist auch kein Trost, dass es sich dabei nicht um Schmerzensgeld, sondern eine Entschädigung für die Folterandrohung im Verhör handelt, dass Gäfgen mit einer viel höheren Forderung scheiterte und dass er den Großteil der 15 000 Euro Prozesskosten tragen muss.

Seit seiner Verurteilung für den 2002 aus Habgier begangenen Mord an dem elfjährigen Jakob von Metzler hält Gäfgen die Justiz auf Trab. Dass Polizisten ihm in nackter Verzweiflung mit dem Zufügen von Schmerzen drohten, um das Leben des Kindes zu retten, benutzt Gäfgen seit Jahren, um sich in unerträglicher Selbstverliebtheit als Justizopfer darzustellen. Seine Schadenersatzforderung war vom Frankfurter Landgericht zunächst abgewiesen worden. Auch das Oberlandesgericht sah keinen Grund, einen durch die Drohung bei ihm angeblich angerichteten Schaden auszugleichen. Doch das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf. Das Ergebnis ist das jetzt gefällte neue Urteil: Der Kindermörder ist zu entschädigen, weil seine Menschenwürde durch die Schmerzandrohung der Polizei verletzt wurde. Vorher war Gäfgen bereits bis vor den Europäischen Menschengerichtshof gezogen, um sich bescheinigen zu lassen, dass er ein Folter-Opfer der Polizei sei. Dabei ist der Begriff Opfer bezogen auf Gäfgen eine Zumutung bei dem Gedanken daran, was er Jakob von Metzler angetan hat. Dass die Gewaltandrohung der Polizei im Verhör Unrecht war, hatte ein Strafgericht schon 2004 festgestellt. Die deshalb gegen die beteiligten Beamten ausgesprochene Geldstrafe auf Bewährung berücksichtigte die damalige Extremsituation und die nachvollziehbaren Motive der Polizisten. Damit hätte die Sache beendet sein können, wäre da nicht die selbstsüchtige Eitelkeit des verurteilten Gewalttäters. Gäfgen solle sich in seiner Zelle verkriechen, schweigen und sich endlich mit seiner Tat auseinandersetzen. So kommentierte der Hessische Vorsitzende der Polizeigewerkschaft das jetzt gefällte Entschädigungsurteil. Damit spricht er vielen Menschen aus dem Herzen. Doch dieser Wunsch wird kaum in Erfüllung gehen. Gegen das am Donnerstag gefällte Urteil kann Gäfken in Berufung gehen. Gegen einen abgelehnten Befangenheitsantrag hat sein Anwalt schon Beschwerde eingelegt. Wir werden seine Prozesse weiter ertragen müssen. Leider.

Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)

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