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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Scheidungsrecht im Islam

Archivmeldung vom 15.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Geht es rein nach Scharia-Recht, das allerdings auch in Ländern mit muslimischer Bevölkerung oft nicht zu 100 Prozent angewendet wird, muss der Mann seiner Frau nur drei Mal »Talaq« sagen, schon ist die Ehe geschieden. Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich nur insofern, als er das sogenannte Brautgeld (Mahr bzw. Mehir oder Mohar) zurückzahlen muss.

Und sogar davor drücken sich viele. Dagegen sind die Rechte einer Frau, die sich scheiden lassen will, deutlich eingeschränkt. Tut sie es trotzdem, riskiert sie, arm und aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden. Manche werden sogar umgebracht, wie 2012 die in Pakistan bekannte Sängerin Ghazala Javed. Aus diesem Grund kann der Europäische Gerichtshof eigentlich nur dem Gutachten des Generalanwalts folgen und die einseitig vom Mann bei einem islamischen Gericht herbeigeführte Scheidung eines syrischen Paares annullieren. Jedes andere Urteil würde sogar hinter dem jüngsten Entscheid des Obersten Gerichts in Indien zurückbleiben, das Scheidungen nach dem Scharia-Recht im August grundsätzlich untersagte.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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