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Das neue Grundgesetz

Archivmeldung vom 10.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Es ist geschafft. Die Föderalismusreform ist eine Woche nach dem Bundestag auch vom Bundesrat gebilligt worden. Damit kann die größte Verfassungsänderung seit 1949 in Kraft treten.

Der Bundesrat billigte auch das Vorhaben, in einer zweiten Stufe der Reform die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu zu regeln.

Du bist Deutschland! Ein Schmetterling kann einen Taifun auslösen, der auf dem Wasser und auf dem Land größe Verwüstung anrichtet. Eine große Koalition kann das GG, die provisorische Verfassung Deutschlands, komplett verändern, ohne dass auch nur der Hauch des Protestes durch das Land weht. Man hat schließlich Wichtigeres zu tun, wir haben Fußball-Weltmeisterschaft. Ja, DU bist Deutschland.

Auf der Frühjahrskonferenz 1948 haben sich die Westmächte mit den Beneluxstaaten darauf geeinigt, einen westdeutschen Staat zu bilden. Die als "Frankfurter Dokumente" bezeichneten Beschlüsse übergeben sie den Ministerpräsidenten der Länder mit dem Auftrag, eine Verfassungsgebende Versammlung zu bilden. Weil diese sich weigern, diesen Staat anders als ein Provisorium zu betrachten, weil die Sowjetzone in die Staatsbildung nicht eingebunden war, wurde statt einer Nationalversammlung ein parlamentarischer Rat mit der Ausarbeitung beauftragt, statt einer Verfassung wird das Grundgesetz ausgearbeitet und im Mai 1949 feierlich proklamiert. In der Präambel und in Art. 146 der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes wird darauf verwiesen, dass nach der Wiedervereinigung des Volkes das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll.

Eine vom Volk in freier Entscheidung abgestimmte Verfassung? Nein, da ist schon lange nicht mehr im Interesse der Regierenden. In einer solchen Verfassung könnte ja unter Umständen stehen, dass über bestimmte Vorhaben der Politik in einer Volksabstimmung nach Schweizer Muster entschieden werden muss. In einer vom Volk in freier Entscheidung abgestimmten Verfassung könnte ja stehen, dass auch eine Volksabstimmung gegen politische Vorhaben erwirkt werden kann, wenn es gelingt, in einem bestimmten Zeitraum genügend Unterschriften zu sammeln, die den Souverän auffordern, statt dem Parlament über ein Vorhaben zu entscheiden.

Nein, so etwas kann man nicht gebrauchen. Schließlich hat man sich auch daran gewöhnt, dass es in einem Land, in dem die Grenzen zwischen den Parteien verwischt sind und die politische Richtung von der Opposition nur noch in Scheingefechten attackiert wird, das GG mit großer Leichtigkeit den Wünschen und Begehrlichkeiten angepasst werden kann. In einer Verfassung könnte ja stehen, dass eine Verfassungsänderung nur über eine Volksabstimmung verwirklicht werden kann, wenn die Bevölkerung zuvor genau über alle geplanten Änderungen informiert wurde.

Also hat man sich unter der Regierung Kohl schnell hingesetzt und kleine Veränderungen an der Präambel und an Art. 146 vorgenommen. Obwohl der Text nicht einmal sonderlich verändert wurde, ist es eine gewaltige Änderung. Der Ersatz des GG durch eine Verfassung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Es wird nicht mehr von einem äußeren Ereignis abhängig gemacht, dass eine Verfassung das GG ersetzen soll, sondern vom Willen des Parlaments, ein Willen, der nicht vorhanden ist.

Mit der jetzt verabschiedeten Föderalismusreform werden über 40 Artikel des GG geändert, ohne dass die Bevölkerung auch nur im Entferntesten weiß, welche Änderungen wirklich vorgenommen werden. Offiziell werden die Bund-Länder-Beziehungen neu geregelt. Detaillierte Informationen darüber gibt es nicht. Man kann als sicher annehmen, dass auch zum Thema Bundeswehr einige Änderungen vorgenommen werden. Denn so viel wurde bereits im Vorfeld zum Ausdruck gebracht, es geht für die heutige Bundeswehr nicht mehr um eine große Armee zur Landesverteidigung sondern vielmehr um Einsätze von Krisenreaktionskräften und Zeitsoldaten im Rahmen der NATO und UNO, im Zweifelsfall auch einfach für die USA und die Wohlstands- und Energiesicherung der westlichen Länder. Natürlich sollten Sie, bevor Sie zustimmend nicken, daran denken, dass es nicht Ihr Wohlstand ist, den man im Auge hat.

Jetzt ist sie verabschiedet, die erste Stufe der Föderalismusreform. Änderungen von mehr als 40 Grundgesetzartikeln wurden mal so eben beschlossen, das sind rund 30 % des gesamten Grundgesetzes. Es war einfach, denn Deutschland ist mit der Fußball WM beschäftigt, da hat man für solche Kleinigkeiten keine Zeit.

Am Donnerstag, dem 6.7.2006 war eine Demonstration in Frankfurt. Vor allem Studenten haben dagegen protestiert, dass künftig in Hessen Studiengebühren anfallen sollen. Solche Aktionen kommen mir vor, wie der Streit von Ärzten, die bei einem Patienten mit Wundbrand darüber streiten, ob man ein Pflaster oder einen Verband verwenden soll. Schließlich wäre das gleichgültig. Ohne Behandlung der Ursache stirbt der Patient mit 100-prozentiger Sicherheit. Bei dem Patienten Deutschland ist das ähnlich. Er stirbt, weil sich niemand darum kümmert, statt über marginale Einzelaktionen das gesamte System in Frage zu stellen und die Volksvertreter wieder aus den Wolken auf die Erde zu holen, damit sie ihre wirkliche und gewollte Aufgabe wieder verstehen lernen.

Deutschland wird keine Verfassung mehr bekommen, es sei den, eine Landesverfassung als föderaler Staat der EU mit lauter Pflichten der Allgemeinheit für Wirtschaft und Kapital.

Du bist Deutschland. Die Frage sei gestattet, wie lange noch?

Quelle: http://www.flegel-g.de/neues-gg.html

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