Neue OZ: Klage der Bundesregierung beim Internationalen Gerichtshof
Archivmeldung vom 29.12.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNein, es geht hier wirklich nicht darum, an historischer deutscher Schuld herumzudeuteln. Wohl aber darum, dem Rütteln italienischer Gerichte am Staats- und am Völkerrecht ein Ende zu machen. Deshalb ist die Klage der Bundesregierung beim Internationalen Gerichtshof aller Ehren wert.
Richtet sie sich doch gegen italienische Urteile, die den Opfern schwerster Kriegs- und Nazi-Verbrechen eine zivilrechtliche Einzelentschädigung zusprechen. Das sind Fehlurteile, weil sie ignorieren, dass Staaten durch ausländische Gerichte nicht zu verurteilen sind. Mit der Preisgabe dieses Rechtsprinzips aber stünde am Ende zwischenstaatlicher Konflikte nie mehr Frieden, sondern eine schier endlose Prozesslawine. Daher macht das Völkerrecht Entschädigungen zum Gegenstand politischer Übereinkunft, nicht zum Fall für nationale Zivilgerichte.
Völlig fehl geht das Argument der Opfer-Anwälte, die italienische Rechtsprechung habe lediglich das individuelle Menschenrecht über die staatliche Souveränität gestellt. Das wäre nur dann so, würden statt des Staates tatsächlich Schuldige, etwa in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen Verurteilte, zur Kasse gebeten.
Dass ausdrücklich auch Italiens Regierung das so sieht, entspricht also purer Vernunft. Ihr wird sich der Internationale Gerichtshof nicht verschließen.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung