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Börsen-Zeitung: Frech und dumm

Archivmeldung vom 09.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Nicht jedes Produkt, das Banken in den zurückliegenden Jahren anboten, hat einen sinnvollen Beitrag zur realen Wirtschaft geleistet, nicht jede Finanzinnovation war nützlich und wohlfahrtsförderlich." Wie wahr! Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sprach am 30. November 2009 zwar nicht ausdrücklich von Produkten seines Hauses. Die berühmt-berüchtigten Spread Ladder Swaps darf man aber auch ohne explizite Erwähnung in seiner Rede über die Verantwortung eines globalen Finanzdienstleisters getrost zu jenen "Innovationen" zählen, die die Menschheit nicht vermissen würde, wären sie nie kreiert worden.

Banken im Sinne des Kreditwesengesetzes sind keine Spielbanken. Nicht wenige Institute, darunter solche, die Wettbewerbern gerne vorhalten, über kein tragfähiges Geschäftsmodell als Bank zu verfügen, gerieren sich aber bis heute so, als sei Hauptgegenstand ihres Unternehmens der Betrieb eines Finanzcasinos. Diese Lebenswirklichkeit sollte der Rechtsvertreter der Deutschen Bank realisieren, statt dem Bundesgerichtshof in der endlich in Karlsruhe angekommenen Causa eine "lebensfremde" Haltung anzulasten und große Töne von einer "zweiten Finanzkrise" zu spucken, sollte der XI. Zivilsenat es wagen, gegen die Deutsche Bank zu urteilen. Nach diesem frechen Auftritt müssen wir die jüngere Geschichte wohl komplett umschreiben: Große Banken waren in der "ersten" Finanzkrise nicht Mittäter, sondern beklagenswerte Opfer!

Ob das Abitur reicht, um einen Swap der in Rede stehenden Machart mit all seinen drohenden Konsequenzen zu berechnen, oder doch eher acht Semester Mathestudium geboten wären, sei einmal dahingestellt. Auf jeden Fall muss aber ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand genügen, um zu erkennen, dass es sich bei solchen Geschäften schlicht und ergreifend um Wetten handelt. Zu zocken und sich zu verzocken, ist privaten Unternehmen indes nicht verboten; bei den in ähnlichen Fällen klagenden Kommunen, die Steuergelder aufs Spiel gesetzt haben, kann das anders aussehen. Doch so schwer es fällt, Banken, die dieses Zeug aggressiv vertrieben haben, in Schutz zu nehmen: Wer Kaufmann ist und noch seine fünf Sinne beisammen hat, sollte sich schon glaubhaft auf sehr außergewöhnliche Umstände berufen können, um den Schaden aus einer verlorenen Wette voll auf die Gegenseite, in diesem Fall die Bank, abwälzen zu dürfen. Hier gehört auch Dummheit bestraft.

Quelle: Börsen-Zeitung

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