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WAZ: Die Angst vorm großen Google

Archivmeldung vom 03.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Hamburgs Datenschützer vertritt eine gewagte Position, wenn er sich für Google Street View stark macht. Dennoch ist Lubomierskis Frage völlig legitim: Was soll daran so gefährlich sein, wenn Google knipst?

Gegen die Fotos ist nichts einzuwenden, sofern sich der Konzern an Regeln hält. Gesichter und Kennzeichen dürfen nicht erkennbar sein. Weiter tabu ist die Kombination der Fotos mit Daten wie Hausnummern: Für den Versandhandel könnte das ein reizvoller Weg zur Augenschein-Prüfung der Bonität der Kunden sein. Allein der Einwand, es könne jemand in einer peinlichen Situation aufgenommen werden, kann nicht ausreichen, um den Dienst in Frage zu stellen. Sicher macht es sich Google leicht, wenn es behauptet, Fotos würden gelöscht, sofern es Beschwerden gibt. Ist einmal ein "Hingucker" im Netz, dürfte der bereits x-mal kopiert sein, bevor dem Konzern ein Veto in den E-Mail-Eingang flattert. Auch hier hat Hamburgs Datenschützer Recht: Wer mit der heimlichen Geliebten auf der Straße erwischt wird, hat Pech gehabt.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (von Daniel Freudenreich)

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