Südwest Presse: Kommentar zum Wahlrecht
Archivmeldung vom 16.04.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittImmer wenn Bundestagswahlen vor der Tür stehen, kommen den Politikern regelmäßig gute Ideen. Dass man die Legislaturperioden von vier auf fünf Jahre verlängern sollte, damit das Parlament mehr Zeit für eine ausgeruhte Gesetzgebung hat.
Dass Eltern für ihre Kinder eine zusätzliche Stimme erhalten, um den Interessen nachwachsender Generationen mehr Gewicht zu verleihen. Oder dass Jugendliche schon mit 16 Jahren wählen dürfen, weil sie dann mündig genug sind für die Demokratie und reif für politisches Engagement. Über all das kann man sicher diskutieren. Nur sollten die Parteien nicht den Eindruck erwecken, als ließe sich das Wahlrecht bis zum 27. September noch in der einen oder anderen Richtung verändern. Das hätte dem Parlament früher einfallen müssen. Schon die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Abschaffung der Überhangmandate steht in den Sternen, dazu sind die Positionen von SPD und Union zu weit voneinander entfernt. Erst recht erscheinen andere Reformpläne illusorisch, so vernünftig sie auch sein mögen. Tatsächlich spricht ja einiges für eine Herabsetzung des Wahlalters um zwei Jahre. Angesichts der demografischen Übermacht der Älteren könnte der Politik wie der Gesellschaft eine Verjüngungskur nicht schaden. Zu warnen ist aber vor einem rein taktischen Umgang mit diesem Instrument. Wer die 16- und 17-Jährigen an die Wahlurnen locken will, muss ihnen auch Angebote machen, mit denen diese Generation etwas anfangen kann, personell und inhaltlich. Sonst verpufft der Versuch, die Nachwuchsarbeit der Parteien zu beleben, und die Politik sähe am Ende älter aus als zuvor.
Quelle: Südwest Presse