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Westfälische Rundschau: Kommentar zu Flugbenzin

Archivmeldung vom 06.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf den ersten Blick ist es ungerecht: Wer sich auf dem Boden per Motorkraft fortbewegt, muss Kraftstoffsteuer zahlen - wer die Freiheit über den Wolken genießt, der ist für das Finanzamt unerreichbar. Und doch konnte gestern der Europäische Gerichtshof bei der Klage der Deutschen Bahn nicht die Weichen in eine andere Richtung stellen.

Es ist nicht so, dass die Flieger am Himmel sozusagen ohne Abgaben dem Ziel entgegen düsen. Zwischen 40 und 50 Euro Gebühren fallen zum Beispiel für einen innerdeutschen Flug an. Bei den Flugzeugen werden die Gebühren allerdings nicht an der Tankstelle kassiert. Sie werden zum Beispiel durch Start- und Landegebühren erhoben. Das sind Kosten, die die Bahn nicht hat.

Eine Regelung für innerdeutsche Flüge, die Brüssel durchaus für möglich hält, würde Probleme aufwerfen. Dann könnte zum Beispiel ein Flug von Dortmund nach München wesentlich teurer als nach Mailand sein. Selbst eine europäische Regelung stößt über den Wolken schnell an ihre Grenzen. Wenn ein amerikanischer Jet in New York mit unversteuertem Kerosin startet, dann müsste beim Einflug in den europäischen Luftraum im bildlichen Sinne ein Finanzbeamter auf ihn warten, um die Steuer für den Rest im Tank zu kassieren. Der bürokratische Aufwand wäre enorm. Fluggesellschaften würden auch dazu verführt, verstärkt im steuerfreien Ausland zu landen. Dann ginge es mit ein wenig versteuertem Kerosin beispielsweise in die Schweiz, um dann richtig mit steuerfreiem Treibstoff aufzutanken und in die weite Welt zu fliegen. Entsprechende Pläne liegen bei den Airlines bereits in der Schublade. Die Diskussion um die Besteuerung von Flugbenzin ist schließlich ein Dauerbrenner.

Und trotzdem können wir den beim Europäischen Gerichtshof unterlegenen Bahn-Chef Hartmut Mehdorn an dieser Stelle trösten. Per Schiene kostete gestern die Reise von Düsseldorf nach München und zurück 168 Euro pro Person. Der Billigflieger Deutsche BA verlangte für die selbe Strecke 242,43 Euro - im Ticket-Preis waren übrigens 82,43 Euro Steuern und Gebühren enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Westfälische Rundschau

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