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Neue Westfälische (Bielefeld): Kabinett schränkt Klagerecht gegen Kinderlärm ein

Archivmeldung vom 17.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ja, Kinder müssen das Recht haben zu spielen, zu toben und dabei Lärm zu machen. Wir alle haben das gemacht, als wir noch klein waren. Dass Kindergeschrei bislang rechtlich gesehen dem Lärm von Industrieanlagen gleichgestellt war, gehört zu den traurigen Versäumnissen der Politik, die in Fensterreden nicht müde wird zu versichern, dass Kinder die Zukunft unserer Gesellschaft sind.

Dass das Bundeskabinett nun dem Klagerecht gegen Kinderlärm nach dem Emissionsschutzgesetz einen Riegel vorgeschoben hat, ist deshalb eine zwar späte, aber trotzdem richtige Entscheidung. Gut, dass zumindest der zunächst kritische Bundesvorstand der Seniorenunion sich hinter diesen Beschluss gestellt hat. Traurig, dass der Landesvorsitzende der NRW-Gliederung der CDU-Unterorganisation, Leonhard Kuckart, hier ausschert und auf einem Klagerecht besteht. Vielleicht erinnert sich der 79-Jährige nicht mehr daran, wie es zu seiner eigenen Kinderzeit zuging. Kinderspiele sind mit Geräusch verbunden und kein potenzielles Ziel kleinkarierter Rechtsstreitigkeiten. Herr Kuckart sollte sein Wortgetöse einstellen und zurücktreten.

Quelle: Neue Westfälische

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