Neue Regeln auf italienischen Straßen
Archivmeldung vom 06.10.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit besonders harten Strafen will Italien gegen Raser und alkoholisierte Autofahrer vorgehen. Der ADAC nennt die wichtigsten Änderungen.
- Verkehrsteilnehmer, die mehr als 40 km/h zu schnell fahren,
zahlen 500 bis 2 000 Euro Strafe. Wer sogar 60 km/h schneller
als erlaubt fährt, wird mit bis zu 3 200 Euro zur Kasse gebeten.
Zusätzlich droht ein Fahrverbot auf italienischen Straßen.
- Alkoholsünder werden künftig noch stärker bestraft. Wer mit mehr
als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, zahlt bis zu 2 000
Euro. Bei betrunkenen Fahrern, die im eigenen Fahrzeug mit mehr
als 1,5 Promille erwischt werden, wird das Auto beschlagnahmt
und enteignet. Das betrifft auch deutsche Autofahrer.
- Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Berufskraftfahrer, Fahrer
unter 21 Jahren und in den ersten drei Jahren nach dem
Führerscheinerwerb.
- Fahranfänger mit Pkw-Führerschein dürfen auf Schnellstraßen
maximal 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren.
- Völlig neu: Am Zebrastreifen muss jetzt auch in Italien
angehalten werden, sonst droht ein Bußgeld zwischen 150 und 600
Euro. Wer den Motor im Stand laufen lässt, handelt gesetzwidrig
und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft.
- Bei einem Unfall mit einem Tier, muss der Kraftfahrer unverzüglich anhalten und Hilfe leisten beziehungsweise diese organisieren. Wer einfach weiterfährt, begeht Unfallflucht und riskiert so eine Geldstrafe von bis zu 1 600 Euro.
Neue Verhaltensregeln gelten auch für Fahrradfahrer. Wer noch nach Einbruch der Dämmerung mit dem Rad unterwegs ist, muss eine Warnweste tragen. Dies gilt tagsüber auch im Tunnel. Für Kinder unter 14 Jahren gilt ab sofort Helmpflicht.
Laut ADAC sollten sich deutsche Verkehrsteilnehmer künftig besonders an die Länderregeln halten, denn in Kürze können Bußgeldbescheide europaweit vollstreckt werden.
Quelle: ADAC