Magazin: EU-Ministerrat plant Verschlechterung der Fluggastrechte
Archivmeldung vom 10.03.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer EU-Ministerrat plant bei Flugverspätungen eine deutliche Verschlechterung der Fluggastrechte. Nach dem Entwurf eines gemeinsamen Standpunkts, der dem "Spiegel" vorliegt, müssten Airlines künftig auf Flügen bis 3.500 Kilometern erst ab fünf, bis 6.000 Kilometern erst ab neun und bei noch längeren Flügen erst ab 12 Stunden Verspätung Entschädigungen zahlen.
Derzeit haben Passagiere bereits ab drei Stunden Anspruch auf Kompensation. Werden Flüge annulliert, sollen Passagiere dem Entwurf zufolge erst nach fünf Stunden eine Entschädigung erhalten. Derzeit gilt dagegen: Wird eine Verbindung gestrichen, haben Passagiere schon Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn sie mit zwei Stunden Verspätung am Ziel ankommen.
Verbraucherschützer beklagen, dass die Bundesregierung sich bislang nicht mit eigenen Ideen für den Schutz der Fluggäste eingesetzt habe. Nun könnte der EU-Ministerrat bis Ostern Fakten schaffen. "Das gibt eine Bauchlandung", sagte Holger Krawinkel, Verkehrsexperte des Verbraucherzentrale- Bundesverbands, dem "Spiegel".
Auch die Opposition im Bundestag kritisiert die Entwicklung in dem europäischen Gesetzesverfahren. "Die Lobbyverbände der Fluggesellschaften haben ganze Arbeit geleistet", sagte der Grünen-Parlamentarier Markus Tressel dem "Spiegel".
Das EU-Parlament hatte zwar einen verbraucherfreundlicheren Entwurf vorgelegt. Doch der droht in den Verhandlungen mit der Kommission und dem EU-Ministerrat unterzugehen. Für diesen Fall warnt Verbraucherschützer Krawinkel: "Solange die Schwelle für die Entschädigungszahlungen nicht erheblich nach unten korrigiert wird, kann ich nur raten, das Gesetzesvorhaben einfach ganz scheitern zu lassen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur