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TÜV Bus-Report 2020: Fast jeder vierte Bus mit Mängeln unterwegs

Archivmeldung vom 28.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Reinhard Grieger / pixelio.de
Bild: Reinhard Grieger / pixelio.de

Fast jedem sechsten Omnibus (15,2 Prozent) konnte in den vergangenen zwei Jahren wegen "erheblicher Mängel" bei der Hauptuntersuchung (HU) keine Plakette zugeteilt werden. Weitere 9,4 Prozent der untersuchten Busse haben "geringe Mängel", die nicht zu einer Wiedervorführung beim TÜV führen.

Mit einem Anteil von 75,4 Prozent ist die große Mehrheit der Fahrzeuge "ohne Mängel" auf Deutschlands Straßen unterwegs. Das ist das Ergebnis des "TÜV Bus-Report 2020". "Trotz der beim TÜV monierten Mängel gehören Busse zu den sichersten Verkehrsmitteln in Deutschland", sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband (VdTÜV), bei der Vorstellung des Bus-Reports.

"Die allermeisten Omnibusse sind technisch sehr gut in Schuss." Im Vergleich zum Bus-Report 2018 ist technische Sicherheit der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge nochmals gestiegen. Der Anteil der Busse mit geringen Mängeln sank um 2,8 Prozentpunkte und ist zum ersten Mal unter die 10-Prozent-Marke gesunken. Die Quote mängelfreier Fahrzeuge erhöhte sich um 2,9 Punkte. Der Anteil der Busse, die wegen erheblicher Mängel bei der HU durchgefallen sind, blieb weitgehend gleich (minus 0,1 Punkt). "Der Bus ist auch in Corona-Zeiten ein sicheres Verkehrsmittel", betonte Goebelt. Eine gute Klimatisierung, Trennwände für die Busfahrer:innen, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und regelmäßige Reinigungen in Kombination mit der Maskenpflicht reduzierten das Infektionsrisiko in den Fahrzeugen.

Für den Bus-Report 2020 sind rund 50.000 Hauptuntersuchungen ausgewertet worden, die von den Prüfer:innen der TÜV-Organisationen durchgeführt wurden. Anders als bei Pkw müssen die so genannten Kraftomnibusse mit acht oder mehr Sitzplätzen einmal pro Jahr zur HU. Zum Halbjahr kommt eine Sicherheitsprüfung hinzu, die nach drei Jahren sogar alle drei Monate stattfindet, sofern nicht die HU ansteht. Das Durchschnittschalter der in Deutschland aktuell zugelassenen Omnibusse liegt bei 8,5 Jahren. Die am häufigsten beanstandeten Schwachpunkte sind die Beleuchtung hinten bei 4,6 Prozent der untersuchten Busse sowie Ölverlust am Motor oder am Antrieb mit 4,9 Prozent. Austretendes Öl belastet die Umwelt und ist gefährlich, weil es sich leicht entzünden und zu Motorbränden führen kann.

Mit dem Alter der Fahrzeuge steigen die Mängelquoten kräftig an. So liegt die HU-Durchfallquote (erhebliche Mängel) bei den 9 Jahre alten Bussen bei 16,2 Prozent, bei den 15-Jährigen bei 22,8 Prozent und bei den 20-Jährigen bei 30 Prozent. Neben Beleuchtungsmängeln und Ölverlust treten bei älteren Bussen verstärkt Probleme an der Bremsanlage auf. "Für Betreiber von Fuhrparks ist die Anschaffung eines Bremsenprüfstandes sinnvoll, um routinemäßig oder bei Auffälligkeiten jederzeit die Funktionsfähigkeit der Bremsen testen zu können", sagte Goebelt. Korrosion wird bei Omnibussen ab dem zehnten Betriebsjahr zu einem Thema bei der Hauptuntersuchung. Immerhin 4 Prozent der 14-jährigen Fahrzeuge fallen deswegen durch. Positiv für die Umwelt: Nur 1,1 Prozent aller Busse haben die Abgasuntersuchung nicht bestanden.

Der Bus gilt als sehr sicheres Verkehrsmittel im Straßenverkehr. Im Jahr 2019 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 6.250 Personen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Bussen verunglückt. Das entspricht einem Rückgang von 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 5.741 Personen wurden dabei leicht verletzt und 502 schwer. 7 Personen kamen ums Leben. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist die Zahl der Verunglückten aufgrund des zunehmenden Busverkehrs allerdings um 12 Prozent gestiegen.

Covid-19: Schutz für systemrelevante Berufsgruppen

Neben der technischen Sicherheit ist für die Betreiber von Bus-Flotten in der Corona-Pandemie der Infektionsschutz ein zentrales Thema geworden. Hygienemaßnahmen wie die regelmäßige Reinigung von häufig berührten Flächen, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln oder der Einbau von fest installierten Trennwänden zum Schutz der Fahrer:innen verringern die Ansteckungsgefahr. "Busfahrer zählen zu den systemrelevanten Arbeitskräften und kommen täglich mit Hunderten Menschen in Kontakt. Daher müssen sie wirkungsvoll geschützt werden", sagte Goebelt. Allerdings müssen Umbauten in Bussen genehmigt werden, damit die Fahrzeuge nicht ihre Betriebserlaubnis verlieren. Im TÜV-Verband wurden daher bereits im April 2020 alle sicherheitsrelevanten Anforderungen an Trennschutzeinrichtungen definiert. Sie dienen jetzt als einheitliche Grundlage für Prüforganisationen, Genehmigungsbehörden, Busbetriebe und Hersteller. Gleichzeitig haben die TÜV-Unternehmen bereits während des Corona-Lockdowns die Fahrerlaubnisprüfungen für Busse (Klasse D/DE) unter strengen Auflagen wiederaufgenommen und damit zur Aufrechterhaltung des Bus-Betriebs beigetragen.

Einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leistet die Klimatisierung der Busse. Moderne Klimaanlagen verfügen über leistungsfähige Filter und tauschen die Luft im Fahrgastraum innerhalb weniger Minuten komplett aus. Allerdings muss beim Betrieb auf die richtige Handhabung geachtet werden. Bus-Betreiber sollten die Frischluftzufuhr während der Fahrt auf das Maximum erhöhen und die Klimaanlage keinesfalls ausschalten oder im Umluftmodus betreiben.

Funktion von Assistenzsystemen sollte Teil der HU werden

Wesentlicher Bestandteil der Fahrzeugsicherheit sind heute digital gesteuerte Funktionen wie Geschwindigkeitsassistenten, die Fahrer:innen darauf aufmerksam machen, dass sie zu schnell unterwegs sind, Abbiegeassistenten, die vor allem Radfahrer:innen schützen sollen, Notbremsassistent oder Spurhalteassistenten, die zum Beispiel bei Übermüdung eingreifen. Diese und weitere Systeme werden schon heute in vielen Neufahrzeugen verbaut. Ab Juli 2022 werden sie für neue Modelle in der EU zur Pflicht. Allerdings sind intelligente Assistenzsysteme heute noch nicht Teil des amtlich festgelegten Prüfkatalogs. "Software-Checks und eine Funktionsprüfung wichtiger Assistenzsysteme sollte fester Bestandteil der Hauptuntersuchung werden", sagte Goebelt. Darüber hinaus müsse der Umgang mit modernen Fahrfunktionen in Zukunft fester Bestandteil der Fahrausbildung sein und auch erfahrene Bus-Fahrer:innen im Umgang mit den Systemen geschult werden.

Hinweis zur Methodik: Für den TÜV Bus-Report 2020 wurden rund 50.000 Hauptuntersuchungen von Bussen ausgewertet. Grundlage ist der amtliche Prüfkatalog für die HU, in dem vom Gesetzgeber mehr als 145 einzelne Prüfpunkte vorgeschrieben sind.

Quelle: VdTÜV Verband der TÜV e.V. (ots)

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