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Flugverspätungen im Winter: Passagiere haben Recht auf Entschädigung

Archivmeldung vom 09.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ein Flugzeug der Croatia Airlines bei der Enteisung am Flughafen Zagreb.
Ein Flugzeug der Croatia Airlines bei der Enteisung am Flughafen Zagreb.

Foto: Dtom
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Traum für Winterurlauber kann zum Alptraum für Flugreisende werden: Schnee und Eis sind leider häufig mit Flugausfällen verbunden. Fluggesellschaften müssen den Betriebsablauf aber auch im Winter so gestalten, dass es zu keinen Verspätungen kommt.

"Der Winter ist weder außergewöhnlich, noch unerwartet, so dass Sie als geschädigter Passagier dank der Fluggastrechte eine Entschädigung von bis zu 600 EUR erhalten können", erklärt Eve Büchner, CEO und Gründerin von refund.me.

Den Winterflugplan so zu gestalten, dass die Zeiten bei Zwischenstopps für die Enteisung ausreichen, obliegt dem Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Das sogenannte "Deicing" gehört dabei zur Standardprozedur.

Auch Krankmeldungen von Crewmitgliedern führen oft zu Flugverspätungen. Reiserechtsexperten werten auch diesen Umstand als normales betriebliches Risiko, das nicht zu Lasten der Passagiere gehen dürfe.

In beiden Fällen rät Eve Büchner von refund.me den betroffenen Passagieren, auf ihr Recht als Fluggast zu bestehen: "Die Fluggesellschaft steht in der Pflicht, sich um Sie als Reisenden zu kümmern. Das Personal muss Sie betreuen, sowie bei längeren Verzögerungen für Unterkunft und Verpflegung sorgen." Häufig wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Gutscheine für Essen und Getränke am Flughafen geregelt. Die Ihnen entstandenen Zusatzkosten müssen erstattet werden. Auch eine angemessene Ersatzbeförderung sollten Sie von der Airline verlangen, denn auch dies ist eine Pflicht der Fluggesellschaft.

Quelle: refund.me (ots)

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