Keine Entwarnung bei Urlaub mit Hunden in Dänemark
Archivmeldung vom 10.07.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuch wenn Dänemark ab dem 1. Juli 2014 Änderungen am landeseigenen Hundegesetz vorgenommen hat, warnen die Stiftung für Tierschutz VIER PFOTEN und TASSO e.V. weiterhin vor Reisen mit Hund nach Dänemark.
Nach wie vor gilt seit dem 1. Juli 2010 in Dänemark ein Verbot von Zucht, Haltung und Einfuhr für folgende 13 als „gefährlich“ gelistete Hunderassen: Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.
Bei Hunden dieser Rassen oder auch solchen, deren Erscheinungsbild nur einer dieser Rassen ähnelt und nicht mittels Herkunftsnachweisen als nicht einer der verbotenen Rassen zugehörig identifiziert werden können, muss immer noch mit einer polizeilichen Beschlagnahmung und gegebenenfalls auch Tötung gerechnet werden. Dies kann insbesondere Mischlingshunde betreffen. Das gleiche gilt auch für jegliche Hunde, die auf dänischem Territorium in einen Beißvorfall verwickelt sind. Hier entscheiden seit vergangenem Jahr „dog experts“ (Hundesachverständige) über die Tötung des Hundes, zuvor war dies Aufgabe der Polizei. Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurden bisher 600 Hunde aufgrund des dänischen Hundegesetzes getötet, die dänische Organisation fairdog schätzt diese Zahl weitaus höher ein.
VIER PFOTEN und Tasso e.V. haben bereits in der Vergangenheit deutliche Kritik an der dänischen Hundegesetzgebung, insbesondere an der rassebezogenen Gefährlichkeitseinstufung von Hunden geäußert.
Birgitt Thiesmann, Heimtierexpertin von VIER PFOTEN: „Das Gefährlichkeitspotential eines Hundes ist von vielen rasseunabhängigen Faktoren wie u.a. menschlichem Fehlverhalten abhängig. Kein Hund ist von Geburt an bissig oder gefährlich.“
Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO e.V.: „Hunde pauschal aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen ist wissenschaftlich unhaltbar. Rasselisten, ganz gleich ob in Dänemark oder Deutschland, gaukeln lediglich eine Scheinsicherheit vor, leisten aber keinen effektiven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.“
Dass seit der Änderung des dänischen Hundegesetzes im letzten Jahr Grundbesitzer auf ihrem Grundstück keine streunenden Hunde mehr abschießen dürfen, bewerten die beiden Tierschutzorganisationen jedoch als einen Erfolg ihrer jahrelangen Proteste gegen das antiquierte dänische Feld- und Weggesetz von 1872.
Quelle: VIER PFOTEN