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Fluggesellschaften schulden deutschen Passagieren über eine Milliarde Euro Entschädigung

Archivmeldung vom 09.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Flug-Verspaetet.de
Bild: Flug-Verspaetet.de

Schlechte Planung, überlastetes Personal, immer weniger Zeit zum Ein- und Umsteigen… nur einige Beispiele, die jeden Tag zu Flugverspätungen führen - und bei Weitem keine Einzelfälle. Überraschenderweise machen nur wenige der betroffenen Passagiere ihren Anspruch auf Entschädigung geltend, der dank EU-Recht klar geregelt ist und bis zu drei Jahren rückwirkend gestellt werden kann. Gleichzeitig suchen die Fluggesellschaften nach Schlupflöchern, um Zahlungen zu entgehen. Insgesamt kommen laut dem Fluggastrechteportal Flug-Verspaetet.de so über eine Milliarde Euro Entschädigungsansprüche zusammen.

Bild: Flug-Verspaetet.de
Bild: Flug-Verspaetet.de

"Der durchschnittliche Entschädigungsbetrag pro Passagier beträgt 436 Euro und allein in 2015 hätten sich deutsche Flugreisende über 324 Millionen Euro Entschädigung auszahlen lassen können. Wenn man die Entschädigungsansprüche der Passagiere aus den letzten dreieinhalb Jahren addiert, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Airlines deutschen Fluggästen über eine Milliarde Euro schulden”, sagt Matthias Möller, Syndikusrechtsanwalt, Leiter der Rechtsabteilung und Geschäftsführer bei Flug-Verspaetet.de.

Viele Fluggesellschaften entschädigen jedoch nicht freiwillig und schieben außergewöhnliche Umstände vor, um ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Hinzu kommt, dass gemäß Studien der Europäischen Kommission nicht einmal 15 Prozent der Fluggäste in Europa ihre Rechte kennen. Dabei ist die Sachlage klar: “Den Passagieren steht unter der europäischen Fluggastrechte-Verordnung ein Anspruch auf Entschädigung zu, wenn die Verspätung am Ankunftsort mehr als drei Stunden beträgt”, so Möller weiter. “Auch bei Flugannullierungen, über die der Passagier weniger als zwei Wochen vor Abflug informiert worden ist, besteht meist ein Recht auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich hierbei nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugdistanz und beträgt zwischen 250 und 600 Euro pro Person.”

Für Passagiere wichtig zu wissen ist, dass eine Entschädigung bis zu drei Jahre nach dem Problemflug geltend gemacht werden kann. Dabei gilt es zu beachten, dass die Frist mit Ablauf des Jahres zu laufen beginnt, in dem die Reise stattfand. Demnach können bis Ende 2017 noch sämtliche Fälle aus dem Jahr 2014 geltend gemacht werden. Höchste Zeit also, sich sein Geld zurückzuholen!

Quelle: Flug-Verspaetet.de

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