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Schadensersatz für gestrandete Urlauber regeln

Archivmeldung vom 22.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: aboutpixel.de / Rückflug © Werner Linnemann
Bild: aboutpixel.de / Rückflug © Werner Linnemann

"Der Anspruch gestrandeter Urlauber auf Schadensersatz muss endlich geklärt werden. Die Verbesserung der Fluggastrechte duldet keinen Aufschub", so Caren Lay anlässlich der anhaltenden Diskussion über die Erstattung der durch die Vulkanasche-Wolke verursachten Folgekosten. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Die Bundesregierung wartet seelenruhig die angekündigte EU-Fluggastverordnung ab, statt Fluggastrechte auf den Weg zu bringen. Die EU empfiehlt betroffenen Urlaubern, sich bei den nationalen Behörden zu beschweren, um ihre Rechte einzufordern. Doch davon können Fluggäste in Deutschland nur träumen. Denn das Landesluftfahrt-Bundesamt (LBA) ist nicht befugt, Forderungen nach Schadensersatz durchzusetzen. Da wird auf das Privatrecht verwiesen, für das die Behörde nicht zuständig ist.

Auch die am 1. Dezember 2009 eingerichtete Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr hilft nicht weiter: Keine einzige Fluggesellschaft ist ihr beigetreten - und die Bundesregierung hat sich bislang geweigert, eine verbindliche gesetzliche Regelung zu schaffen."

Quelle: Die Linke. im Bundestag

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