Fluggastrechte: AirHelp zieht wegen Ryanair-Streik vor den BGH
Archivmeldung vom 06.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttIm Dezember 2017 fielen zahlreiche Ryanair-Flüge aus, weil die deutschen Piloten der Fluggesellschaft für bessere Arbeitsbedingungen streikten. Passagiere, die von diesen Flugsausfällen betroffen waren, haben gemäß der EU-Fluggastrechte Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person.
Die irische Billig-Airline weigert sich jedoch, seine Kunden rechtmäßig zu entschädigen. Nun zieht Europas größtes Legal Tech-Unternehmen, AirHelp, in der Sache vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
In dem konkreten Fall geht es um einen Reisenden, dessen Flug von Bari nach Düsseldorf am 22.12.2017 aufgrund der Pilotenstreiks gestrichen wurde. Daraufhin forderte dieser Ryanair mit Hilfe von AirHelp dazu auf, ihn gemäß der EU-Gesetzgebung mit 250 Euro zu entschädigen. Die Airline selbst gibt an, dass Personalstreiks außergewöhnliche Umstände seien, die die Airline von ihrer Entschädigungspflicht befreien würde.
"Tatsächlich urteilte der Europäische Gerichtshof aber bereits im April 2018, dass Airlines selbst bei unangekündigten Personalstreiks dazu in der Lage sein sollten, ihren Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Demnach sind solche Streiks nicht als sogenannte außergewöhnliche Umstände aufzufassen, die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien, Entschädigungen auszuzahlen", kommentiert Christian Leininger, Rechtsanwalt von AirHelp.
Sämtliche deutsche Landgerichte sprechen Passagieren bei Streiks Entschädigungen zu - außer Kleve
Nun folgte das Landgericht (LG) Kleve jedoch der Argumentation von Ryanair. Das Gericht lässt jedoch die Möglichkeit zu, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Diese Option wird AirHelp nutzen, um den Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu bringen.
"Die Entscheidung des LG Kleve ist überraschend, denn bislang haben nahezu sämtliche deutsche Landgerichte, die sich mit dem Thema befasst haben, verbraucherfreundlich entschieden und den betroffenen Passagieren Entschädigungen zugesprochen. Es ist unverständlich, wieso die betroffenen Fluggäste die Folgen eines Arbeitskampfes zwischen einer Airline und ihrem Personal zu spüren bekommen sollten, ohne dafür entschädigt zu werden. In diese Richtung urteilten unter anderem die Landgerichte Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, Landshut, Bremen, Bad Kreuznach und Berlin", erklärt Christian Leininger und führt fort:
"Gleichzeitig bietet dieses Urteil für uns die Möglichkeit, in der Sache in Deutschland für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir werden die Entscheidung nämlich anfechten und vor die oberste juristische Instanz in Deutschland ziehen - den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Entscheidung des BGH wird für sämtliche deutsche Gerichte bindend sein und wir sind uns sicher, dass der BGH sich unserer Auffassung anschließen wird. Ein BGH-Urteil könnte noch in diesem Jahr folgen. Passagiere, die ähnliche Erfahrungen mit Ryanair oder einer anderen Airline gemacht haben, raten wir unbedingt dazu, nicht aufzugeben. Wir von AirHelp unterstützen Reisende dabei komplett risikofrei und ziehen - wenn nötig - sogar vor Gericht für sie."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Auf www.airhelp.com/de können Passagiere kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und diesen Anspruch auch durchsetzen lassen. Außergewöhnliche Umstände, auf die die jeweilige Airline keinen Einfluss hat, bewirken, dass die verantwortliche Fluggesellschaft von ihrer Kompensationspflicht befreit wird. Dazu zählen unter anderem Unwetter oder medizinische Notfälle.
Quelle: AirHelp Limited (ots)