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Tierschutzexperten raten weiterhin vom Urlaub mit Hund in Dänemark ab

Archivmeldung vom 06.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Bild: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

Mit dem Auto gut erreichbar, mildes Klima, Dünen und Strand – Auf den ersten Blick erscheint ein Urlaub in Dänemark für Menschen mit Hund nahezu perfekt. Doch das dänische Hundegesetz ist alles andere als hundefreundlich. Ein Beißvorfall kann bereits die Beschlagnahmung des Hundes und im schlimmsten Fall seinen Tod zur Folge haben.

Auch wenn Dänemark vor zwei Jahren Änderungen am landeseigenen Hundegesetz vorgenommen hat, warnen die Tierschutzorganisationen TASSO e.V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz sowie der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) dennoch vor Reisen mit dem Hund nach Dänemark.

Das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot von 13 als gefährlich eingestuften Hunderassen hat weiterhin Bestand. Danach dürfen American Bulldogs, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kangals, Kaukasische Owtcharkas, Pitbull Terrier, Sarplaninacs, Südrussische Owtcharkas, Tornjaks, Tosa Inus und Zentralasiatische Owtcharkas in Dänemark weder gezüchtet noch gehalten und auch nicht eingeführt werden.

Hundehalter, insbesondere auch Touristen, deren Tiere einer dieser verbotenen Rassen angehören, müssen mit einer polizeilichen Beschlagnahmung und gegebenenfalls auch Tötung ihrer Vierbeiner rechnen. Auch Hunde, die in ihrem Aussehen einer der im Gesetz genannten Rassen ähneln, sind davor nicht gefeit. Dies kann insbesondere Mischlingshunde betreffen. Die Halter müssen im Fall der Fälle eindeutig mittels Herkunftsnachweisen belegen können, dass ihr Tier keiner der gelisteten Rassen angehört.

Auch Hunde, die auf dänischem Boden in einen Beißvorfall verwickelt sind, kann dieses Schicksal treffen. Seit dem 1. Juli 2014 entscheiden nicht mehr die Polizeibeamten, sondern sogenannte „dog experts“ (Hundesachverständige) darüber, ob der betreffende Hund getötet wird. „Leider ist in der Gesetzgebung auch nach zwei Jahren immer noch nicht festgelegt, welche Ausbildung diese Personen überhaupt haben müssen. Immerhin entscheiden sie über Leben oder Tod eines Lebewesens“, kritisiert Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, diese Bestimmung.

Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurden bisher über 600 Hunde auf Basis des dänischen Hundegesetzes getötet, die dänische Organisation fairdog schätzt diese Zahl jedoch weitaus höher ein.

Die Tierschutzorganisationen TASSO und VIER PFOTEN sowie der VDH haben bereits in der Vergangenheit deutliche Kritik an der dänischen Hundegesetzgebung, insbesondere an der rassebezogenen Gefährlichkeitseinstufung von Hunden geäußert.

„Das Gefährlichkeitspotential eines Hundes ist von vielen rasseunabhängigen Faktoren wie beispielsweise menschlichem Fehlverhalten abhängig“, weiß Sarah Ross, Heimtierexpertin bei VIER PFOTEN. „Kein Hund ist von Geburt an bissig oder gefährlich.“

Für Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, sind Rasselisten grundsätzlich eine haltlose Maßnahme: „Hunde pauschal aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen, ist wissenschaftlich unhaltbar. Rasselisten, ganz gleich ob in Dänemark oder Deutschland, gaukeln lediglich eine Scheinsicherheit vor, leisten aber keinen effektiven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.“

Hundehalter, die ihren Urlaub mit ihrem Vierbeiner in Dänemark verbringen möchten, sollten sich zum Schutz ihrer Tiere vorab unbedingt umfangreich informieren. Besonders zu beachten ist die Pflicht, Hunde an den dänischen Stränden zwischen dem 1. April und dem 30. September an der Leine zu führen.

Quelle: VIER PFOTEN

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