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Sicherheitspersonal an Flughäfen: dbb kündigt Warnstreik am Frankfurter Airport an

Archivmeldung vom 11.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dennis Skley, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Dennis Skley, on Flickr CC BY-SA 2.0

Im Tarifkonflikt beim Sicherheitspersonal an Flughäfen hat der dbb die Beschäftigten in Frankfurt am Main zu einem Warnstreik am Dienstag, 15. Januar 2019, im Zeitraum zwischen 02.00 und 20.00 Uhr aufgerufen.

"Die Arbeitgeber lassen uns mit ihrer Blockadehaltung leider keine andere Wahl", kommentierte dbb Verhandlungsführer Volker Geyer, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik, die erneuten Arbeitsniederlegungen. "Wir hätten nach der klaren Ansage der Beschäftigten Anfang der Woche an den Berliner Flughäfen eigentlich endlich Bewegung erwartet, aber uns liegt noch immer kein verbessertes Angebot vor", kritisierte Geyer den Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), der die Arbeitnehmerseite vertritt. "Wir sind meilenweit von dem entfernt, was jetzt auf den Tisch muss." Der dbb Vize schloss weitere Streiks nicht aus, sollte der BDLS an seiner "Verweigerungstaktik" festhalten. "Die Beschäftigten haben einen langen Atem, sie erwarten ein deutliches Zeichen der Wertschätzung in Gestalt einer leistungsgerechten Entgelterhöhung in allen Bundesländern. Wer tagein, tagaus Verantwortung für die Sicherheit von Millionen Fluggästen übernimmt, muss angemessen bezahlt werden", so Geyer. Man erwarte, "dass sich der Bundesverband der Luftsicherheit jetzt bewegt: bei den Entgelterhöhungen, bei der Verringerung des Abstands zwischen den Entgelten der unterschiedlichen Berufsgruppen und auch bei der Laufzeit der Angleichung zwischen den Regionen. Es kann nicht sein, dass beispielsweise die Beschäftigten in den östlichen Bundesländern noch jahrelang darauf warten müssen, zu den meisten westlichen Bundesländern aufzuschließen."

Zum Streik aufgerufen sind in Frankfurt alle Beschäftigten der Unternehmen FraSec und I-SEC, die die Luftsicherheit in beiden Terminals des Airports ausführen - insgesamt rund 3.000 Personen. Bundesweit sind insgesamt etwa 23.000 Personen von den Tarifverhandlungen in der Luftsicherheit betroffen. Dies umfasst unter anderem Beschäftigte, die die Passagierkontrolle, Personal- und Warenkontrolle, Frachtkontrolle und Dokumentenkontrolle an den Flughäfen durchführen; darüber hinaus auch Servicekräfte, beispielsweise Gepäckwagenmanagement und sonstige Servicedienstleistungen für Passagiere.

Der nächste Verhandlungstermin zwischen dbb und BDLS ist für den 24. Januar 2019 im dbb forum in Berlin vereinbart.

Hintergrund

Neben regional vereinbarten Entgelttarifverträgen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hat der dbb im Jahr 2013 einen bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen enthalten sind. Diese Mantelregelungen hat der dbb zum Jahresende 2018 gekündigt. Die Entgeltregelungen wurden ebenfalls gekündigt. Nun wird neu verhandelt. Der dbb setzt sich für einen bundesweit geltenden Entgelttarifvertrag, verbesserte Mantelregelungen sowie eine Neuregelung des Entgeltrahmens - unter anderem der Zeitzuschläge - ein.

Der dbb fordert:

  • § 5 LuftSiG: 19,50 Euro Stundenentgelt
  • Service: 12,60 Euro Stundenentgelt
  • Je eine weitere Entgeltstufe nach Betriebszugehörigkeit 10/25 Jahre - 12 Monate Laufzeit
  • Überstunden- / Mehrarbeitszuschlag: 30 Prozent
  • Zahlung des Überstunden- / Mehrarbeitszuschlags ab Überschreiten der Regelarbeitszeit nach Arbeitsvertrag
  • Zuschlag für Sonntagsarbeit: 50 Prozent
  • Zuschlag für Feiertagsarbeit: 125 Prozent - Oster- und Pfingstsonntag gelten zusätzlich als Feiertage
  •  Nachtarbeitszuschlag: 25 Prozent

Des Weiteren will der dbb erreichen:

  • §§ 8, 9 LuftSiG: Annäherung an den Bereich § 5 LuftSiG, einen Ausgleich für Wegezeiten außerhalb der Arbeitszeit
  • Vereinbarung einer neuen Eingruppierungssystematik, unter anderem mit zusätzlichen Entgeltgruppen für Vorgesetzte und administrative Beschäftigte
  • Zuschläge sollen kumulierbar sein; Ausnahme: Sonn- und Feiertagszuschläge, bei deren Zusammentreffen der höhere Zuschlag zu zahlen ist

Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion (ots)

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