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Vor allem Jüngere vermieten ihre Wohnung an Reisende

Archivmeldung vom 28.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Jemand zum Blumengießen, keine Angst vor Einbrechern oder einfach ein paar Euro zusätzlich: Wer in den Urlaub fährt und seine Wohnung währenddessen untervermieten oder Urlaubern kostenlos zur Verfügung stellen will, kann hierfür verschiedene Online-Portale nutzen. Fast 4 Millionen Internetnutzer (7 Prozent) in Deutschland haben schon einmal Wohnraum auf einer Internetplattform angeboten – entweder kostenlos auf Webseiten wie CouchSurfing und BeWelcome oder gegen Bezahlung auf Portalen wie AirBnB, Wimdu und 9flats. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Vor allem bei Jüngeren sind Online-Angebote für die Vermittlung von Privatunterkünften beliebt: Bereits jeder zehnte Internetnutzer (10 Prozent) zwischen 14 und 29 Jahren hat anderen Nutzern schon einmal seine Wohnung oder ein Zimmer über eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Von den 30- bis 49-Jährigen sind es 8 Prozent und unter den 50- bis 64-Jährigen 6 Prozent. „Es war noch nie so einfach, Gastgeber und Reisende zusammenzubringen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Als Gastgeber muss man sich aber auch mit den rechtlichen Anforderungen der Vermietung oder Untervermietung auseinander setzen.“

Wer seine Wohnung vermietet, muss eine Reihe von Verpflichtungen beachten. Darüber sind sich die meisten Nutzer (81 Prozent) auch im Klaren, wie die Umfrage zeigt. Wer seine Mietwohnung anbieten möchte, ist zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende einschränken oder verbieten können. Private Vermieter erkundigen sich am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen.

Community-Marktplätze wie Airbnb fungieren vorwiegend als Vermittler zwischen Gastgebern und Gästen und übernehmen nur begrenzt rechtliche Verpflichtungen. Für die Abwicklung der Buchung erheben sie sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber eine Provision. Gastgeber und Gast können sich am Ende gegenseitig bewerten. Portale wie CouchSurfing der BeWelcome verstehen sich dagegen mehr als Gastfreundschafts-Netzwerke. Registrierte Mitglieder haben dort die Möglichkeit, eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden. Neben einem freien Sofa können Nutzer ihren Besuchern auch andere Leistungen anbieten, zum Beispiel eine private Stadtführung. Ausführliche Nutzerprofile sollen auch hier helfen, die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder besser einzuschätzen.

Zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 809 Internetnutzer in Deutschland befragt. Die Fragen lauteten: „Haben Sie selbst schon einmal Ihre Wohnung oder ein Zimmer Ihrer Wohnung auf Online-Plattformen für Privatunterkünfte zur Verfügung gestellt?“; „Wenn ich eine Wohnung oder ein Zimmer meiner Wohnung auf Online-Plattformen für Privatunterkünfte anbiete, bin ich mir über rechtliche Verpflichtungen bewusst.“ (Antworten: stimme eher zu / stimme voll zu)

Quelle: Bitkom

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