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Luftverkehrsbranche beharrt auf Gutscheinlösung für abgesagte Flüge

Archivmeldung vom 07.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Flugticket, Reisepaß (Symbolbild)
Flugticket, Reisepaß (Symbolbild)

Bild: Königreich Deutschland / Eigenes Werk

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) will vorerst daran festhalten, Airline-Kunden für in der Coronakrise abgesagte Flüge Gutscheine auszustellen.

"Die Ausgabe von Wertgutscheinen an die Passagiere stellt aus unserer Sicht einen fairen und verhältnismäßigen Ausgleich dar zwischen der Notwendigkeit, Liquidität in unseren Unternehmen zu halten, und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow dem "Handelsblatt".

"Diese können das Geld, das sie bereits ausgegeben haben, nach einer Übergangszeit zurückfordern oder aber den Flug über den Gutschein später antreten und dann dabei sogar innerhalb des Flugangebots auch andere Ziele wählen." Von Randow sagte, dass sich die Airlines im Normalbetrieb stets daran hielten, Passagieren bei annullierten Flügen eine Rückzahlung des Ticketpreises zu ermöglichen. "Doch jetzt in dieser akuten Krise kann jeder Liquiditätsabfluss existenzbedrohend für unsere Unternehmen sein", sagte er.

Von Randow erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission die Auffassung vertrete, dass bei Pandemie-bedingten Annullierungen zunächst auch ohne Zustimmung des Fluggastes ein Gutschein ausgegeben werden könne. Dies ergebe sich daraus, dass bei Schaffung der Flugastrechte-Verordnung ein infektionsbedingter Zusammenbruch des weltweiten Luftverkehrsmarktes nicht absehbar gewesen sei. Widerspruch kommt vom Beauftragten für Verbraucherschutz der Unions-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke (CDU). Die wirtschaftliche Situation der Fluggesellschaften sei zwar sehr schwierig. "Trotzdem ist die Rechtslage zur Zeit eindeutig. Die Airlines müssen den Reisenden das Geld für die Tickets zurückerstatten", sagte der CDU-Politiker dem "Handelsblatt". Hier sei "kein Spielraum", so der Verbraucherschutz-Beauftragte. "Wer Staatshilfe will, muss auch die Fluggäste schadlos halten.", sagte er.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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