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Erster Schnee: Sommerreifen ab sofort tabu

Archivmeldung vom 25.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: A.Dreher / PIXELIO
Bild: A.Dreher / PIXELIO

Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, kann gehörig ins Schlingern geraten. Denn: Bei winterlichen Straßenverhältnissen, und die sind am Wochenende in einigen Regionen Deutschlands zu erwarten, muss die Bereifung den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Wer sich nicht daran hält, gefährdet laut ADAC nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern muss im schlimmsten Fall auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Kommt es aufgrund der Sommerreifen zu einem Unfall, kann dies zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen.

Ohne Winterreifen erwischt zu werden, kostet 40 Euro und "bringt" dem Autofahrer zusätzlich einen Punkt ein. Wird der Verkehr infolge falscher Bereifung behindert, sind 80 Euro sowie ein Punkt fällig. Sommerreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte verboten. Eine Beschränkung der "Winterreifenpflicht" auf bestimmte Monate besteht in Deutschland allerdings nicht.

Sommerreifen verursachen laut ADAC im Winter einen längeren Bremsweg, verringern die Fahrstabilität in Kurven und gefährden so die Fahrsicherheit. Außerdem sind verschneite oder vereiste Steigungen für Autos mit Sommerreifen meist nicht mehr zu bewältigen. Wenn der Autofahrer von einem akuten Wintereinbruch überrascht wird und sein Fahrzeug noch nicht "auf Winter" umgerüstet hat, sollte er sich gut überlegen, ob er das Auto nicht lieber stehen lässt. Wird man auf längeren Fahrten vom Schnee überrascht, sollte nach Möglichkeit die Autobahn genutzt werden. Dort ist der Winterdienst zuerst aktiv.

Für die Winterreifen gilt: Unbedingt das Profil prüfen! Zwar gilt wie für Sommerreifen auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Nach Ansicht des ADAC sind allerdings Winterreifen mit einer Profiltiefe von unter vier Millimeter nur sehr bedingt wintertauglich. Diese sollten dann durch neue Pneus ersetzt werden. Wer aus einem Top-Angebot auswählen möchte, sollte rechtzeitig zuschlagen. Denn die besten Produkte sind meist sehr schnell vergriffen.

Quelle: ADAC (ots)

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