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In vielen europäischen Ländern gelten besondere Vorschriften bei Geschwindigkeit und Promillegrenze

Archivmeldung vom 19.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/ADAC"
Bild: "obs/ADAC"

Für Fahranfänger, auch für Urlauber, gelten im Ausland oft andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Diese beziehen sich vor allem auf Geschwindigkeit und Promillegrenze. Der ADAC hat die wichtigsten Vorschriften zusammengestellt.

Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 km/h statt der üblichen 110 km/h fahren. Auf Autobahnen sind 100 km/h statt 130 km/h erlaubt. In Frankreich dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h fahren. Für alle anderen Fahrer gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sowie 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen.

Besonders streng sind die Regeln in Kroatien: Bis zum Alter von 25 Jahren dürfen Autofahrer außerorts nur 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 120 km/h fahren.

Auch beim Thema Alkohol am Steuer sind die Vorschriften für junge Autofahrer in Kroatien besonders streng. Eine Promillegrenze von 0,0 gilt für alle Fahrer, die jünger als 24 Jahre sind. In den Niederlanden dürfen junge Fahrer in den ersten fünf Jahren nach Führerscheinerwerb maximal 0,2 Promille haben. Lediglich in Dänemark und Frankreich gibt es keine Sonderregelungen. Hier liegt die Obergrenze für alle Autofahrer bei 0,5 Promille. Bei einem Verstoß kann in Dänemark das Bußgeld schlimmstenfalls einen Nettomonatsverdienst betragen. In Tschechien ist generell kein Alkohol am Steuer erlaubt. Hier gelten für alle Autofahrer, egal welchen Alters, 0,0 Promille.

Quelle: ADAC (ots)

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