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Reisen mit Hunden ohne CITES-Genehmigung nicht mehr illegal

Archivmeldung vom 31.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: premiumpresse
Bild: premiumpresse

Millionen von Hundebesitzern können aufatmen: Künftig dürfen sie wieder mit ihren vierbeinigen Lieblingen in andere Länder reisen, ohne dafür eine spezielle Ausfuhrgenehmigung einholen zu müssen. Die Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens haben nun eine entsprechende, versehentliche Beschränkung wieder aufgehoben.

Weil sie auf Latein dieselbe Bezeichnung wie die Wölfe haben, Canis lupus, wurden auch Hunde bis vor kurzem versehentlich im Anhang II des Artenschutzabkommens CITES aufgeführt, das den Handel mit bedrohten Tierarten stark einschränkt. Das heißt, Hundebesitzer machten sich des Schmuggels strafbar, wenn sie ohne spezielle Genehmigung mit ihren Tieren ins Ausland reisten.

"Nur weil die Wissenschaftler ständig Bezeichnung und Klassifizierung ändern, wurden normale Hunde - mein Beagle zum Beispiel - plötzlich zu bedrohten Tieren", erklärte der scheidende CITES-Generalsekretär Willem Wijnstekers. Nach seinen Angaben wurde die Einfuhrbeschränkung allerdings nie tatsächlich angewandt.

Quelle: premiumpresse

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