So geben Verbraucher im Urlaub richtig Trinkgeld
Archivmeldung vom 12.07.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttOb im Restaurant, Hotel oder Taxi - Trinkgelder sind fast überall üblich. Je nach Reiseland unterscheiden sich die Gepflogenheiten, was die Höhe angeht.*)
In Europa sind in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent Trinkgeld angemessen. Das gilt beispielsweise für Portugal und Spanien, auch wenn eine Servicepauschale teilweise inbegriffen ist. Anders sieht es in Finnland aus: Trinkgeld ist hier unüblich und kann sogar als Beleidigung aufgefasst werden. Vergleichsweise hohe Trinkgelder werden in Großbritannien und der Türkei erwartet, Urlauber sollten dort bis zu 15 Prozent geben.
Die übliche Trinkgeldhöhe in Asien liegt bei um die zehn Prozent, in den Vereinigten Arabischen Emiraten gerne auch mal bis zu 15 Prozent. Auf den Malediven gibt es meist eine feste Pauschale für Serviceleistungen. In Japan sollten sich Verbraucher zurückhalten: Trinkgeld wird dort als Beleidigung verstanden.
In Australien und Ozeanien ist es eher unüblich, einen Obolus zu zahlen. Guten Service können Urlauber aber gerne honorieren. Reisen Verbraucher in die USA oder nach Kanada, sollten sie mit Trinkgeldern in Höhe von 15 Prozent rechnen. Auch in Mittel- und Südamerika ist das Trinkgeldniveau höher als in Europa. Ausnahme ist die Dominikanische Republik mit fünf bis zehn Prozent.
Für Service zahlen Urlauber auch in Afrika zehn bis 15 Prozent zusätzlich. Auf den Seychellen und in Marokko genügen aber fünf bis zehn Prozent, in Ghana wird üblicherweise nur aufgerundet. Kleinere Beträge sind für Dienstleistungen im Hotel üblich, meistens ein paar Münzen für Kofferträger, Concierges oder Zimmermädchen. Die typischen Regelungen für 116 Länder finden Sie weiter unten.
*)Tabelle mit Trinkgeldregelungen in den 116 betrachteten Ländern und weitere Informationen unter: https://urlaub.check24.de/service/trinkgeld-knigge
Quelle: CHECK24 GmbH (ots)