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Bundesregierung will Reiseauflagen vereinfachen

Archivmeldung vom 13.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Airbus A310 VIP
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Von Juergen Lehle - Eigenes Werk (See also AlbSpotter Flugzeugbilder Aircraft Photos), CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1650605

Die Bundesregierung will die Reiseauflagen offenbar vereinfachen und die bisherige Ausweisung von "einfachen Risikogebieten" aufgeben. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

Dieser sieht demnach nur noch zwei Kategorien von Risikogebieten vor: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Für Einreisende aus Risikogebieten bleibt es bei der Pflicht zur Einreiseanmeldung. Geimpfte müssen nach Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne gehen. Planmäßig soll die Verordnung, die noch in der Abstimmung mit den Bundesländern ist, am 28. Juli 2021 in Kraft treten. Eine 14-tägige, nicht verkürzbare Einreisequarantäne bleibt wie bisher erforderlich, wo Hinweise bestehen, "dass Virusvarianten mit besonders gefährlichen Eigenschaften vorliegen, insbesondere wenn Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten", wie aus dem Entwurf hervorgeht. Solche Regionen werden als Virusvariantengebiete definiert.

Als Hochrisikogebiete werden Staaten mit besonders hohen Inzidenzen oder "sonstiger quantitativer sowie qualitativer Faktoren" definiert. Eine konkrete Inzidenz geht aus dem Entwurf allerdings nicht hervor. Bisher werden Staaten/Regionen so eingestuft, in denen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. Ungeimpfte müssen bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in Quarantäne gehen. Es bleibt aber dabei, dass sie die zehntägige Quarantäne nach dem fünften Tag mit einem negativen Test abkürzen können. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung nach Aufenthalt im Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag nach Einreise. Generell müssen Einreisende einen Impf-, Test-, Genesenennachweis vorlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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