Reiseversicherungen zahlen nicht bei Coronavirus-Pandemie
Archivmeldung vom 06.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttWer seine gebuchte Reise aus Furcht vor dem Coronavirus nicht antreten möchte, kann nur auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen. Auch eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung leistet dann nicht. Wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für die Zielregion ausgesprochen hat, kann oftmals umgebucht oder storniert werden.
Kein Versicherungsschutz bei Pandemie-Status
Reiseversicherungen leisten grundsätzlich nicht, wenn eine Pandemie besteht. Dies gilt für Reiseversicherungspakete, Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen, bei denen "Schäden, Erkrankung oder Tod infolge von Pandemien" nicht versichert sind. Der Pandemie-Status muss offiziell vom WHO ausgerufen werden. Die Regelung gilt unabhängig von einer bestehenden Reisewarnung, so die VEMA.
Wer vor der Reise erkrankt, bekommt sein Geld zurück
Steckt man sich im Heimatland mit dem Virus an, bevor man seine Reise antritt, ist dies ein versichertes Ereignis im Sinne der Reiserücktrittsversicherung. Diese leistet prinzipiell bei unerwarteten Gründen für den Reiserücktritt, wie etwa die Erkrankung am Coronavirus.
Wer übernimmt die Kosten für Coronaviren-Test und wer zahlt mein Gehalt?
Einen Test auf Coronaviren kann nur der behandelnde Arzt verordnen. Zudem muss die Falldefinition des RKI erfüllt sein. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen erstatten dann die Kosten. Wer als Angestellter am Coronavirus erkrankt oder in Quarantäne geschickt wird, erhält Erstattung durch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber sowie das gesetzliche Krankengeld. Selbständige sollten für einen solchen Fall eine private Krankentagegeldversicherung haben.
Coronavirus hat auch die Versicherungswirtschaft erreicht
Sollte tatsächlich der Pandemie-Status ausgerufen und Betriebe und Firmen von Behörden geschlossen werden, hilft nur eine Betriebsschließungsversicherung. Hier haben Versicherungsgesellschaften jedoch bereits Maßnahmen getroffen. Aktuell werden Annahmestops für Neuanträge erklärt oder das Coronavirus gänzlich aus den Vertragsbedingungen ausgeschlossen. So auch bei der Veranstaltungsausfallversicherung.
Quelle: transparent-beraten.de GmbH (ots)