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Urteil: Reisende haben bei Flugvorverlegung Anspruch auf Ausgleich

Archivmeldung vom 09.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wird ein Flug deutlich vorverlegt, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag.

"In einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen liegt eine - mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene - Annullierung des Fluges", hieß es zur Begründung der Entscheidung. Die ursprüngliche Flugplanung werde auch dann aufgegeben, wenn ein Flug um mehrere Stunden vorverlegt werde. Dadurch könne ein Ausgleichsanspruch begründet werden.

Geklagt hatte ein Paar, das 2012 Flüge von Düsseldorf nach Fuerteventura und zurück gebucht hatte. Weil einer der Flüge um fast neun Stunden vorverlegt worden war, verlangten die Kläger 400 Euro Entschädigung vom Anbieter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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