Urteil: Reisende haben bei Flugvorverlegung Anspruch auf Ausgleich
Archivmeldung vom 09.06.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWird ein Flug deutlich vorverlegt, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag.
"In einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen liegt eine - mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene - Annullierung des Fluges", hieß es zur Begründung der Entscheidung. Die ursprüngliche Flugplanung werde auch dann aufgegeben, wenn ein Flug um mehrere Stunden vorverlegt werde. Dadurch könne ein Ausgleichsanspruch begründet werden.
Geklagt hatte ein Paar, das 2012 Flüge von Düsseldorf nach Fuerteventura und zurück gebucht hatte. Weil einer der Flüge um fast neun Stunden vorverlegt worden war, verlangten die Kläger 400 Euro Entschädigung vom Anbieter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur