EU Kommission bestätigt: Geld zurück für stornierte Flugtickets
Archivmeldung vom 11.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttEU Recht regelt eindeutig, dass der gesamte Ticketpreis an den Passagier rückerstattet werden muss, wenn die Fluglinie den Flug wegen Covid-19 storniert hat. Seit dem 15.3.2020 sind nahezu 98% aller Flüge wegen Covid-19 von den Fluglinien annulliert worden und somit hunderttausende Flugreisen abgesagt-die Kunden haben diese aber bereits bezahlt.
Seit dem 15.3.2020 sind nahezu 98% aller Flüge wegen Covid-19 von den Fluglinien annulliert worden und somit hunderttausende Flugreisen abgesagt-die Kunden haben diese aber bereits bezahlt.
Geld zurück? Fehlanzeige! Fluggäste werden von Airlines als Banken missbraucht und finanzieren die Liquiditätslücke der Airlines. Denn fast jede Fluglinie will den Passagieren Gutscheine aufdrängen, oder eine Umbuchung vornehmen.
Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher:„Die deutsche Bundesregierung hat bei der EU Kommission um eine Gutscheinlösung für die wegen des Corona Virus gestrichenen Flüge angefragt. Die zuständige Kommissarin hat dies aber deutlich abgelehnt, weil so rechtswidrig die EU-Fluggastrechte Verordnung geändert worden wäre. Die Kommission hat unmissverständlich den Verbraucherschutz in den Vordergrund gestellt.Es kann nicht sein, dass Passagiere nun auf die Rückzahlung der lange im Voraus geleisteten Ticketkosten verzichten sollen. Wir empfehlen Passagieren die Ticketkosten zurückzufordern. FairPlane bietet dafür den neuen Service TicketRefund an.“
- Voraussetzungen für Ticketkosten Rückerstattung: Der Flug wurde von der Fluglinie selbst wegen Corona storniert und der Passagier hat keine Gutscheine angenommen, oder einer Umbuchung zugestimmt.
- Anspruch auf Ticketkosten Ersatz kostenlos online prüfen: Auf TicketRefund.de kann in fünf Minuten die Eingabe erledigt werden. Bei Beauftragung beginnen die Vertragsanwälte zu arbeiten
- Kein Erfolg - keine Kosten! Ist der Passagier rechtsschutzversichert, übernimmt TicketRefund auch die Deckungsprüfung. Bei dieser Variante und Deckungszusage erhält der Passagier 100% der Ticketkosten zurück, eine Erfolgsprovision fällt nicht an.
- Ohne Rechtsschutz: Nur wenn die Ticketkosten erfolgreich von der Fluglinie zurückgeholt werden, wird eine Erfolgsprovision (30% inkl. MwSt.) vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.
Quelle: FairPlane (ots)