Neue Verkehrsregeln in der Schweiz: Fahren ab 17, Alkohol in Raststätten und mehr Sicherheit?
Archivmeldung vom 18.12.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Anja SchmittWer die theoretische Fahrprüfung im kommenden Jahr bestehen will, muss sich auf neuen Lernstoff vorbereiten: In der Schweiz sollen ab den ersten Januar 2021 neuen Verkehrsregeln eingeführt werden. Davon werden nicht nur die Autofahrer betroffen sein, sondern auch Radfahrer, Fußgänger und gar Raststätten und Tankstellen. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "In der Schweiz sollen ab dem ersten Tag des neuen Jahres 2021 neue Verkehrsregeln gelten. Darüber informiert der Verein „TCS“ am Montag. Die Änderungen betreffen viele Bereiche und nicht nur die Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer und Fußgänger. Laut Pressemitteilung des „TCS“ habe der Verein selber einige dieser neuen Verkehrsregeln initiiert und unterstütze diese auch selbst.
Regeln für Autobahnen
So schreibt der „TCS“ über die Regeln, die auf Autobahnen eingeführt wurden, dass es nun verpflichtend ist für Fahrzeuge, bei stockendem Verkehr oder Stau eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei soll der Pannenstreifen nie als Ausweichoption dienen. In Tunnels sollen Autofahrer so nahe wie möglich am Fahrbandrand bleiben. Auf dreispurigen Straßen sollen sich Verkehrsteilnehmer der mittleren Spur rechts halten und die der linken Spur links.
Zudem soll nun bei einer Zusammenführung von zwei Spuren das „Reißverschlussprinzip“ zum Einsatz kommen. Dies soll zur Verflüssigung des Verkehrs dienen, so das „TCS“. Ebenfalls soll das rechts vorbeifahren an linksfahrenden Autos zum genau gleichen Zweck gestattet werden – in der Annahme, dass dies bei stark frequentierten Strecken zu einer Verflüssigung sorgt.
Auch das Tempolimit der Autobahnen wird neu aufgestellt: Wohnwagen und Autos mit Anhängern dürfen statt den üblich erlaubten 80 km/h nun 100 km/h fahren. Der „TCS“ begründet diese Änderung mit dem technischen Fortschritt solcher Fahrzeuge. Die Autobahnraststätten dürfen sich ebenfalls einer Lockerung erfreuen: Das Servieren und Verkaufen von alkoholischen Getränken ist nun ebenfalls erlaubt. Bisher galt ein Alkoholverbot, welches der Bundesrat in der Nationalstraßenverordnung verankert hatte.
Änderungen im Stadtverkehr
Auch in der Stadt kommt es ab Januar zu Änderungen. Viele davon betreffen die Sicherheit und Optimierung der Mobilität für Fahrradfahrer. So dürfen Fahrrad- und Motorradfahrer dann bei roter Ampel rechts abbiegen – falls es eine entsprechende Kennzeichnung dafür gibt. Die Stadt Basel habe diese Verkehrsregel bereits 2016 in einem Pilotprojekt getestet und die Ergebnisse daraus überzeugten das „TCS“, wie der Verein in der Pressemeldung schreibt. Zudem sollen auch Schleusen für Radfahrer vor Lichtsignalen markiert werden, damit die Sicherheit bei Wiederanfahrten für diese erhöht ist. Die Schleusen sollen auch an Ampeln eingeführt werden, wenn es keine erkennbaren Fahrradwege davor gibt.
Als weitere große Veränderung der Stadtmobilität gilt die Neu-Einrichtung der Tempo-30 und Tempo-20-Zone. Dafür sind neue Signale und Markierungen vorgesehen. Darin inkludiert sind beispielsweise Vortrittswege für Fahrradfahrer und somit eine Aufhebung der Rechtsvortritte. Es könnten Orientierungsmarkierungen zur Sicherheit von Fußgängern eingeführt werden. Als Beispiel dafür nennt das „TCS“ etwa markierte Fußabdrücke bei der sichersten Übergangsstelle in einer Tempo-30-Zone. Sicherheit bringt auch die neue Regel, dass junge Fahrradfahrer (Kinder bis 12 Jahre) auf der rechten Seite des Bürgersteigs fahren können, falls es auf der Straße keinen Fahrradstreifen gäbe. Die Bedingung dafür ist, dass stets langsam gefahren werden muss und die Fußgänger Vortritt haben.
Parken nun anders?
Die Regel, dass man beim Einparken stets das Lenkrad in der Hand halten muss, wird nun ebenfalls aufgehoben – der Fahrer darf sogar aus dem Auto steigen, um eine automatische Einparkhilfe ans Werk zu lassen. Dennoch trage der Fahrer die volle Verantwortung und müsse stets bereit sein einzugreifen. Dagegen trifft es nun die Zweiräder-Fahrzeuge in den neuen Parkregeln, denn Elektrofahrräder bis zu 45 km/h, Motorräder und Motorfahrräder können „auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden, schreibt der „TCS“. Schließlich sollen auch einige Parkplätze grün markiert werden für Elektrofahrzeuge, um Ladestationen zu kennzeichnen und neue Schilder von der Polizei angebracht werden, die an Parkscheiben erinnern.
Fahren ab 17
Die wohl spürbarste Regel für jüngere Generationen ist die Möglichkeit schon vor der Volljährigkeit mit dem Fahrenlernen zu beginnen:
„Der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B und BE) kann ab dem vollendeten 17. Lebensjahr angefordert werden. Die Neulenker können sich ab ihrem 18. Geburtstag bei der Prüfung anmelden unter der Bedingung, dass sie ein Jahr lang begleitet gefahren sind. Nur Fahrer, die ihr 20. Lebensjahr vollendet haben, können mit weniger als 12 Monaten Fahrpraxis als Fahrschüler an der Prüfung teilnehmen.“
Die Regelung treffe jedoch nicht die jungen Erwachsenen, welche vor 2021 mit dem Lernfahrausweis begonnen haben. "
Quelle: SNA News (Deutschland)