Auswärtiges Amt ändert Reiseempfehlungen für Islandtouristen
Archivmeldung vom 18.11.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAls Reaktion auf das Ergebnis einer Undercover-Untersuchung der Internationalen Wal-und Delfinschutzorganisation WDCS und des Animal Welfare Institutes (AWI), die belegte, dass Touristen am isländischen Flughafen von Keflavik unter falschen Angaben Walfleisch angeboten wurde, hat das Auswärtige Amt seine Reisempfehlungen für Islandtouristen geändert.
Islandreisende werden durch die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes verstärkt darauf hingewiesen, dass die Einfuhr von Walfleisch nach Deutschland verboten und strafbar ist.
Vertreter der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS und des Animal Welfare Institutes AWI hatten vor wenigen Monaten Zwergwal-Steaks im „Inspired by Iceland“-Geschäft in der Abflughalle des internationalen isländischen Flughafens Keflavik kaufen können. Dabei wurde den Testkäufern aus den USA mitgeteilt, ein Import der Walfleisch-Produkte in die USA sei legal. Tatsächlich droht den Käufern wegen illegalen Handels mit Wildtierprodukten jedoch eine strafrechtliche Verfolgung. Das Gleiche gilt für Reisende, die Walfleisch in ein Land der Europäischen Union einführen.
Auch die zuständigen Behörden in Großbritannien und den USA hatten als Reaktion auf den Bericht ihre Reisehinweise geändert.
Das Walfleisch wurde inzwischen aus dem Angebot des betroffenen Geschäfts am internationalen Keflaviker Flughafen genommen. Walfleisch gibt es jedoch weiterhin in anderen Geschäften und Restaurants der Insel zu kaufen.
Die WDCS ruft Islandreisende deshalb eindringlich dazu auf, bei einem Islandbesuch kein Walfleisch zu essen. 35 bis 40 % der von isländischen Walfängern getöteten Zwergwale landen auf den Tellern von Touristen, die damit erheblich zur Aufrechterhaltung des kommerziellen Walfangs in Island beitragen.
Quelle: WDCS