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Laut EU-Kommission kennen nur 14 % der Reisenden ihre Rechte bei Flugverspätung!

Archivmeldung vom 28.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abflug, Eile und Hektik (Symbolbild)
Abflug, Eile und Hektik (Symbolbild)

Bild: RainerSturm / pixelio.de

Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass nur ein Bruchteil der Reisenden gut informiert ist. Fast 15 Jahre nach Inkrafttreten der Fluggastrechteverordnung EU-261/2004 liefert die Studie erschreckende Zahlen.

Mangelndes Wissen der Passagiere: Nur eine geringe Zahl der Betroffenen macht berechtigte Ansprüche geltend, ein hoher Prozentsatz bekommt für eine Flugunregelmäßigkeit Nichts, oder meint, dass eine Beschwerde zwecklos ist.(Befragung von über 27.000 Personen, Veröffentlichung Jänner 2020)

Im Licht dieser Studie erscheinen die geplanten Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung, die in der laufenden Periode des Ratsvorsitzes auf der Agenda stehen, als Schritt in die falsche Richtung. Es drängt sich die Vermutung auf, dass der starken Lobby der Luftfahrtunternehmen nachgegeben wird - zu Lasten der Verbraucher.

Prof. Dr. Ronald Schmid, FairPlane Unternehmenssprecher und Luftrechtsexperte: "In der Veröffentlichung des Rates vom 15.2.2020 wird suggeriert, es ginge um "Klärung rechtlicher Grauzonen". In Wirklichkeit beschneiden die meisten Neuregelungen im Wesentlichen das durch die Verordnung und die Judikatur des EuGH erreichte Schutzniveau der Fluggastrechteverordnung."

Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung? Der Schwellenwert für die Verspätungsdauer, ab dem eine Ausgleichszahlung fällig wird, soll für alle Reisen innerhalb der EU von 3 auf 5 Stunden erhöht werden. Für Reisen außerhalb der EU soll sich der jeweilige Schwellenwert nach der Länge des Flugs richten. Diese Änderung würde eine drastische Reduzierung der Ansprüche auf Entschädigungen für Flugreisende bedeuten.

FairPlane lehnt eine Verschlechterung der Fluggastrechteverordnung vehement ab. FairPlane hat ein Maßnahmepapier mit Vorschlägen zur Verbesserung der Verordnung erarbeitet und dieses bereits im vergangenen Jahr an politische Entscheidungsträger übermittelt. "Vor allem ein Insolvenzschutz, ähnlich der Reisepreissicherung bei Pauschalreisen, ist angesichts der zahlreichen Airline-Insolvenzen längst überfällig," fordert Unternehmenssprecher Ronald Schmid. FairPlane setzt sich für eine Verbesserung der Verordnung zugunsten der Verbraucher ein und geht diesen Weg konsequent weiter.

Quelle: FairPlane (ots)

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