Corona-Virus: DER Touristik bietet Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht für Asien-Reisen an
Archivmeldung vom 31.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttSicherheit trotz Corona-Virus: Die DER Touristik reagiert auf die Verunsicherung der Verbraucher und bietet ein Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht für Asien-Reisen an.
Dieses gilt mit einer Frist von 15 Werktagen vor Abreise für alle zwischen dem 1. Februar und 31. März 2020 bei den Veranstaltern Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen gebuchten Reisen nach China, Indonesien, Japan, Malaysia, Myanmar, Thailand und Vietnam im Reisezeitraum 1. April bis 30. August 2020, wenn sich der Virus weiter verbreitet.
Die Veranstalter reagieren damit auf die Sorge, dass sich der Corona-Virus weiter ausbreiten könnte. "Die Verbraucher sind unsicher, ob sie einen Urlaub in Südostasien buchen können, weil sie nicht wissen, wie sich die Situation entwickeln wird", weiß Mark Tantz, Geschäftsführer DER Touristik Deutschland. "Mit unserem Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht gehen sie Null Risiko ein und haben die Gewissheit, dass sie von der Reise zurücktreten können, falls sich die Lage nach der Buchung zuspitzt."
Quelle: DER Touristik (ots)