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Bundesregierung versagt: Fluggästen Unterstützung beim Verbraucherschutz

Archivmeldung vom 07.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Willfahrt / pixelio.de
Bild: Andreas Willfahrt / pixelio.de

Opfer von Verspätungen oder Ausfällen im Luftverkehr können sich kaum Hoffnungen auf Hilfe durch die Bundesregierung machen. Das geht aus einer Antwort des federführenden Ressorts des Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der "Frankfurter Rundschau" vorliegt.

Wie bewertet die Bundesregierung, dass schätzungsweise mehr als zehn Prozent der in Deutschland landenden oder startenden Passagierflieger mindestens 90 Minuten Verspätung haben und dass nur ein verschwindender Teil der gebeutelten Kundschaft entschädigt wird? Es bestehe "keine gesetzliche Grundlage", derlei Zahlen zu erheben, lautet die Antwort. Überdies seien Daten, die von "nicht öffentlich-rechtlicher Stelle zusammengetragen" würden, für die Anstrengung von Ordnungswidrigkeitsverfahren "ungeeignet". Sollten Verbraucher über das Serviceverhalten einzelner Fluggesellschaften informiert werden, wie dies etwa in den USA üblich sei? In Deutschland werde Zuverlässigkeit "nach technischen, flugbetrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten beurteilt", entgegnet das Ministerium.

Werden Konsumenten durch diverse Tricks der Airlines davon abgehalten oder abgeschreckt, auf ihre Rechte zu pochen? "Die Bundesregierung kann zu hypothetischen Fragen keine Aussage treffen." Oder: "Einzelerfahrungen möglicher Betroffener sind nicht auzuschließen." Obwohl die maßgebliche Fluggastrechte-Verordnung der EU seit fast sechs Jahren in Kraft ist, zeigt sich Berlin auffällig unwissend. Bei der Frage, ob in Deutschland verhängte Bußgelder gegen Problem-Airlines (durchschnittlich 3.000 Euro) im europäischen Vergleich angemessen seien, muss das Ramsauer-Ressort passen.

Warum werden in den Niederlanden jährlich mehr als 10.000 Verfahren gegen Gesellschaften eingeleitet und in Deutschland gerade mal 800? Man kommentiere "grundsätzlich nicht die Arbeit ausländischer Behörden". Das Ministerium berichtet schließlich, dass das Luftfahrtbundesamt Kontakt zum Billigflieger Easy Jet aufgenommen habe, um "zukünftig eine Verbesserung der Unterstützung und Betreuung der Fluggäste sicherzustellen". Mit dem europaweit als wenig zuverlässig kritisierten britischen Carrier seien "Maßnahmen" vereinbart worden, um "Unannehmlichkeiten" für die Reisenden zu "minimieren".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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