Corona-Beschlüsse: Verbraucherschützer Müller fordert Rückerstattungen der Kosten von Reisen
Archivmeldung vom 29.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttDeutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat nach dem Bund-Länder-Beschluss über einen teilweisen Corona-Lockdown im November vor einer Benachteiligung von Verbrauchern gewarnt.
"Wenn touristische und Freizeitaktivitäten nicht mehr wahrgenommen werden können, dürfen Verbraucher nicht auf ihren bereits bezahlten Kosten sitzen bleiben", sagte Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
"Dass Unternehmen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen sollen, muss auch bedeuten, dass es keine erneuten Zwangsgutscheine, sondern Erstattungen von Vorauszahlungen geben muss", sagte Müller. "Die Bahn und die Fluglinien müssen den Reisenden im November eine kostenlose Umbuchung ermöglichen", forderte er. Der vzbv-Chef rechnete insgesamt mit einer großen Akzeptanz der Beschlüsse bei den Bürgern, wenn sie nachvollziehbar seien. "Steigende Infektionszahlen erfordern drastische Einschränkungen. Sie werden von Verbrauchern mehrheitlich unterstützt, wenn die Maßnahmen verständlich, fair und effizient sind", sagte Müller.
Quelle: Rheinische Post (ots)